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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 107

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 107 (sequence 111)
Language
German
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107 7) In die Kommission wurden ernannt: Wenzel Czabeliczky von Sautitz, Heinrich Julius Freiherr von Blum, Johann Peter Hubrig von Hennersdorf und JUDr. Nikolaus Franz Nikolai, Landesadvokat; vgl. den Bericht der Judenreduktionskommission v. J. 1715 in CDK IV T 1, ad 3 ex 1719. 8) Ins Verzeichnis sollten die Juden von 10 Jahren aufwärts aufgenommen werden. 9) Konzept des Dekretes vom 18. Jänner 1680 in CDK IV T 1, 5 ex 1680. Es ist daher nicht richtig, was bei A. Pribram, Das böhmische Commerzcollegium etc. S. .56, Anm. 1 steht, daß die Reduktionskommission erst am 18. Jänner 1680 eingesetzt worden sei. Bis zu diesem Zeitpunkt war allerdings in der Kommission die böhmische Kammer nicht vertreten, die jedoch bereits am 2. Jänner 1680 (vgl. CDK IV T 1, 4 ex 1680) von der böhmischen Hofkanzlei aufgefordert worden war, ihre Vorschläge zur Judenreduktion zu erstatten. Die böhmische Hofkanzlei drang am 29. Jänner 1680 darauf, die mit der Judenreduktion verbundenen Arbeiten zu beschleunigen (1. c 6 ex 1680). 10) In diese Kommission wurden ernannt: der Altstädter Hauptmann Graf Kolowrat, Peter Stupart und der Altstädter Königsrichter Wirth, und der Kommission wurde am 9. März aufgetragen: „daß zur vermeydung des geträngs in den tandlmarckt kein Jud, so keine stelle oder gewölb in tandlmarckt besitzet, bey leib- und lebensstraf aus der Judengassen nicht gehen.. solle." 1A) Dekret an die Reduktionskommission dd. Prag, 9. März 1680 in CDK IV T 1, 7 ex 1680; vgl. auch das Dekret an die Infektionskommission vom gleichen Datum 1. c. 2 ex 1680. 12) Bericht der Reduktionskommission dd. präs. 27. März und Verzeichnis der Juden, die Prag verlassen sollten, in CDK IV T 1, 8 ex 1680. Die Reduktionskommission zählte, wie erwähnt, in der Judenstadt insgesamt 7.113 Juden in 318 Häusern. Davon sollten entfernt werden: 1.) 473 fremde Juden (die Angabe von Wolf, Die Juden in der Leopoldstadt im 17. Jahrh., S. 34, wiederholt von Pribram 1. c. 56 Anm. 2, daß i. J. 1679 im Prager Ghetto bloß 73 Fremde waren, ist — wie ersichtlich — unrichtig); 2.) 171 solche, die schon früher abgeschafft, aber wieder nach Prag zurückgekehrt waren; 3.) 112 Juden oder vielmehr Judenfamilien, die keine Kontribution zahlten; 4.) 581 Juden, die lediglich eine geringe Kontribution zahlten. Im ganzen sollten 1.337 jüdische Familien entfernt werden (nicht Einzelpersonen, wie J. Pekaf, Ceske katastry [= Die böhmischen Kataster] S. 170 Anm. 3 nach einem Elaborat in den Bohemica der Kinsky-Bibliothek VII, 346—71 anführt) oder — wie die Judenreduktionskommission i. J. 1715 (CDK IV T 1, ad 3 ex 1719) berechnet — 4.011 Personen. Die zuletzt angeführte Zahl entstand allerdings vermutlich bloß durch Kombination (1337X3). Die Ziffer 7.113 gibt offenbar nicht die Zahl sämtlicher Juden im Prager Ghetto, weil mehrere Gründe zur Vermutung zwingen, daß i. J. 1679 im Ghetto eine höhere Population vorhanden war als i. J. 1638, da man in Prag 7.815 Juden zählte. Daher ist dafürzuhalten, daß sich die Konskription v. J. 1680 bloß auf die über 10 Jahre alten Juden bezog, wie übrigens bereits am 30. September 1679 laut statthalterischen Befehls die Reduktionskommission den Judenältesten angeordnet hatte. Samt den Kindern besaß das Prager Ghetto vor der großen Pest, wie man nach andern verläßlichen Daten kombinieren kann, sicherlich gegen 11.000 Ein-

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