Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 108 (sequence 112)
- Language
- German
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108 wohner. Bei dieser Konskription hatten die Judenältesten die Judenstadt in fünf Viertel eingeteilt. 13) Die Reduktionskommission befahl zwar den Judenältesten, am Samstag den 23. März 1680 auf ortsübliche Weise, d. h. in den Synagogen, die Liste der Ausgewiesenen kundzumachen, welche bis zum 13. April Prag verlassen sollten, machte aber selbst die Statthalter darauf aufmerksam, daß die festgesetzte dreiwöchige Frist zu kurz sei, zumal auf dem Lande noch die Quarantänebaracken im Sinne des Dekrets vom 9. März nicht errichtet waren. Mit Dekret vom 8. April (CDK IV T 1, 8 ex 1680) wurde der Termin für den Abzug der Juden bis zur Fertigstellung der Quarantänestationen erstreckt. 14j Vgl. V. S chul z, Pnspevky k dejinäm moru etc. (= Beiträge zur Geschichte der Pest) Nr. 106, S. 99—100. 15) Die Juden sollten natürlich für die Häuser, die sie zu verlassen hatten, eine Bezahlung erhalten, umsomehr als auf den Judenhäusern große Christenhypotheken hafteten. Der Altstädter Rat erinnerte i. J. 1689 (CDK IV T 1, 4 ex 1689): „unsere stadtbücher und die anno 1679, als die rede gegangen, daß die Juden hinweg kommen sollen, bey uns gethane condictiones oder gerichtliche zuesprüche auf ihre vermögen dargeben, daß sie weith ein mehreres schuldig sein, als in ihren vermögen gestanden, also alles nur lauter Christen gueth und Schweis gewesen." 16) Es drehte sich hier offenbar um zwei Sachen: zuerst sollten diejenigen Juden entfernt werden, die von der Reduktionskommission beantragt waren, aber die danach verbliebene Judenschaft sollte in der Weise reduziert werden, daß in jedem Judenhause nur zwei Familien verbleiben sollten. 17) „. . . wird ausdrücklich befohlen die 36 häuser, welche die Juden außer ihrem bezirke meistens in der nähe der kirche zum h. Geist, h. Kreuz und der PP. Paulaner bisher innegehabt, wieder in Christenhände zu bringen und die Juden in die sogenannte Judengasse (Judenstadt) zurückzuweisen": CDK IV T 1, 1 ex 1680. 18) Reskript an den Gf. von Sternberg vom 25. Mai 1680 und Insinuat an die Hofkammer vom gleichen Datum in CDK IV T 1, 1 ex 1680. 19) Würden wir so rechnen wie die Reduktionskommission i. J. 1715 (auf eine Familie 3 Personen), dann hätten in Prag bloß 1.692 Juden verbleiben sollen. Doch scheint die Schätzung der Kommission v. J. 1715 etwas niedrig zu sein: ein um 80—90% höherer Stand dürfte der Wahrheit näherkommen, , 20) Die Reduktionskommission bemerkt i. J. 1715 (CDK IV T 1, ad 3 ex 1719): „auch der anfang darmit (d. h. mit der Reduktion) würcklich gemacht, jedoch wegen der damahligen heftig zugenommenen contagion — damit die hinausgehenden Juden das land nicht inficiren mochten — zum vollständigen effect nicht gebracht worden/' <) Vgl. Svätek 1. c. S. 133—4. 22) Ein Verzeichnis der i. J. 1680 an der Pest verstorbenen Juden hat sich in E 2/7 st. erhalten; es wurde über amtlichen Auftrag von den Juden selbst angelegt (unterschrieben: Mayer Winternitz und Aron Wahle). Die Zahl der i. J. 1680 an der Pest verstorbenen Christen und Juden wurde bisher verschieden und willkürlich angegeben. J. Beckovsky in der Poselkyne (— Botin alter Geschehnisse; herausg. v. R e z e k, Teil II3, S. 521)