Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 104 (sequence 108)
- Language
- German
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104 der Kaiser mit seinem Hofe.21) Es gab niemanden, der über die Durchführung der erlassenen Befehle gewacht hätte, es gab freilich auch niemanden, der gewillt gewesen wäre, die erlassenen Befehle zu befolgen. Die nach älteren Beispielen von der Sanitätskommission verfügte Isolierung des Ghettos aber vollbrachte das gräßliche Werk des Verderbens. Die Pest v. J. 1680 forderte unermeßliche Opfer nicht allein unter der jüdischen, sondern auch unter der christlichen Prager Bevölkerung. Nach den amtlichen Listen starben in den drei Prager Städten vom September d. J. 1679 bis Dezember 1680 insgesamt 15.137 Personen, davon 11.608 Christen und 3.529 Juden; mindestens 90% der Sterbefälle sind auf Konto der Pest zu setzen. Ein Vergleich mit dem Ergebnis der Prager Judenzählung, welche zu Beginn d. J. 1680 (also mit dem Stande von Ende 1679) von der Reduktionskommission durchgeführt wurde und zur runden Zahl von 7.100 jüdischen Personen über zehn Jahre gelangte, zeigt, daß der Pestplage die volle Hälfte der Prager Judenschaft erlag. Der perzentuelle Verlust der christlichen Bevölkerung war dank der hygienischeren Verhältnisse zwar etwas geringer, doch überstieg er immerhin ein Drittel der Gesamtzahl der Prager christlichen Bevölkerung.22) Ein dauerndes Denkmal der großen Pest bildet für die Prager Juden ihr Friedhof in Wolschan. In der ersten Hälfte des XV. Jahrhundertes hatten sich die Juden in ihrer Altstädter Siedlung einen neuen Friedhof eingerichtet und gaben den Friedhof auf der Prager Neustadt auf, der ihnen vielleicht schon seit den Zeiten König Przemysl Ottokars II. als letzte Ruhestätte gedient hatte.28) Trotz der primitiven hygienischen Begriffe des XVII. Jh. war es den Ämtern klar, daß das Bestatten der Pestleichen innerhalb der Stadt sehr gefährlich sei. Daher wurde bei Ausbruch der Pest i. J. 1680 sowohl Christen als Juden angeordnet, außerhalb Prags zu begraben. Die Gemeinden Altstadt und Neustadt kauften anfangs d. J. 1680 einen neuen Friedhofplatz in Wolschan, und dasselbe wurde den Juden aufgetragen. Die böhmische Hofkanzlei ersuchte anfangs Jänner 1680 die böhmische Kammer, den Juden den Kauf eines Feldes zu vermitteln, wo die Leichen der unter verdächtigen Umständen Verstorbenen begraben werden sollten.24) Gleich am 11. Jänner kauften auf diesen Befehl die Prager Juden vom Gärtner aus dem Spitalhof Johann Andreas Niemecz ein Stück Feld, „wenn man nach Wolschan geht, an der Straße liegend", und verpflichteten sich dafür einen Jahreszins von acht Schock für ewige Zeiten zur Widmut von St. Heinrich auf der Prager Neustadt zu leisten. Der Kaufvertrag darüber, der beim Prager Weinbergmeisteramt am 12. Jänner 1680 abgeschlossen worden war, wurde sowohl von der böhmischen