Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 103 (sequence 107)
- Language
- German
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103 daß die Amtskreise keineswegs an übermäßiger Programmklarheit litten, sondern vielmehr durch die Entwicklung der Ereignisse mit fortgerissen wurden. Für die andern Juden sollten in Lieben und an andern entlegenen Orten auf Kosten der Prager ansässsigen Juden neue Wohnstätten geschaffen werden; denn die Prager ansässigen Juden drangen selber darauf, daß einige, namentlich arme Juden aus dem Ghetto entfernt würden. Die Vertreibung der überzähligen Juden sollte unter Aufsicht von Egerer, Frankfurter und anderen fremden Juden vor sich gehen, damit so Betrügereien verhindert würden; die fremden Aufsichtsjuden sollten auch Vorschläge erstatten, welche Juden in Prag zurückbleiben und welche abgeschafft werden sollten. Ein gleicher Vorschlag sollte von den Prager Judenältesten erstattet werden.16) Ein Dekret der böhmischen Hofkanzlei schließlich machte den Versuch, auch dem Privileg Ferdinands II. an die Altstädter Gemeinde vom 8. April 1627 durch die Bestimmung Rechnung zu tragen, daß die 36 Häuser, welche die Juden außerhalb des eigentlichen Judenstadtbereiches innehatten,17) aus jüdischer Hand abgelöst werden sollten. Gleichzeitig wurde angeordnet, daß keiner von den tolerierten Prager Juden berechtigt sei, in seine Wohnung einen ausgewiesenen oder fremden Juden aufzunehmen, eine Übertretung, die mit der strengen Strafe der Vertreibung geahndet werden sollte. Damit dieser Befehl wirklich durchgeführt werde, waren halbjährliche Visitierungen der Judenhäuser angeordnet.18) Wie ersichtlich, wäre durch Verwirklichung der Reduktion im Sinne des böhmischen Hofkanzleibefehls vom 25. Mai 1680 die Zahl der Prager Juden sehr wesentlich herabgesetzt worden. Die Zahl der Häuser im Ghetto sollte von 318 auf 282 sinken — also fast auf jene Zahl, die die „Judengasse" vor Erwerb der Liechtensteinhäuser aufwies — und in den 282 Häusern wurde der Aufenthalt bloß 564 Familien gestattet (etwa 3000—4000 Personen).19) Doch es kam nicht zur Durchführung dieses so weitreichenden Befehls und die zehnmonatigen Vorbereitungen zur Judenreduktion waren völlig zwecklos getan. Die böhmische Hofkanzlei kam zur Publikation ihrer Verordnung erst zu einer Zeit, da der regelmäßige Ablauf des täglichen Lebens in Prag schon völlig gestört war. Die Pestseuche führte in den nächsten Monaten auf natürlichem, aber freilich grauenvollem Wege eine Judenreduktion in einem Umfange durch, der alle jene Pläne übertraf.20) Bereits im Mai d. J. 1680 hatte sich die Pest in den Prager Städten in solchem Maße ausgebreitet, daß die Schulen geschlossen werden mußten und die Beamtenschaft sowie die wohlhabenden Klassen der Bevölkerung eilends aus der verpesteten Stadt abreisten; am 20. Mai, also noch vor der letzten Veröffentlichung bezüglich der Judenreduktion, flüchtete auch