Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 106)
- Language
- German
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102 Konkurrenz der betriebsamen Juden aus Prag zu beseitigen. Anreiz zu diesem Exstirpationsplan gab jedenfalls auch die jüngst erfolgte Vertreibung der Juden aus Wien, deren ungünstige wirtschaftliche Auswirkung seit einigen Jahren die Prager christlichen Handels- und Handwerksleute zu spüren bekamen, weil ein beträchtlicher Bruchteil der Wiener Juden L J. 1670 nach Prag übersiedelt war und sich hier mit kaiserlicher Erlaubnis niedergelassen hatte, nicht ohne freilich eine bestimmte Kontributionssumme auf sich zu nehmen. Der Zeitpunkt zur Durchführung des Exstirpationsplanes schien äußerst gelegen, da die persönliche Anwesenheit des gegen die Juden stark eingenommenen Kaisers Leopold I. in Prag ausgenützt werden konnte. Ein Blick aus den Fenstern des Prager Schlosses auf das enge Ghetto zu einer Zeit, da der ganze Hof aus Angst vor der Pest zitterte, bestätigte einen Teil der für völlige Exstirpation sprechenden Argumente und ließ auch die übrigen glaubwürdig erscheinen. Aus den erhaltenen Akten geht freilich nicht mit voller Sicherheit hervor, von wem die Initiative zu dem Gedanken ausging, diese günstige Gelegenheit zur Vertreibung der Juden auszunützen; es scheint jedoch fast unzweifelhaft, daß ähnlich wie i. J. 1689 der Ausganspunkt des Extirpationsprogramms in der Altstädter Gemeinde zu suchen ist. Der Kaiser, ein grundsätzlicher Judenfeind, hat den Exstirpationsplan sicherlich mit Befriedigung aufgenommen; — die judenfeindliche Einstellung Leopolds I. ergibt sich neben andern Beweisen auch daraus, daß er bis dato nach dreiundzwanzig jähriger Regierungsdauer und noch lange darauf den Prager Juden ihre Privilegien noch nicht bestätigt hatte, offenbar um sich durch eine Konfirmation nicht die Hände zu binden. Gegen Ende März 1680, also während die Kommission den Reduktionsvorschlag einbrachte, entschied der Kaiser, alle Juden ohne Unterschied der Ansässigkeit und Kontributionspflicht sollten aus Prag abgeschafft und nach Lieben übersiedelt werden. Doch diese großzügige Resolution — „dieses heylsame Werck" — konnte, wie die böhmische Hofkanzlei am 25. Mai 1680 der Hofkammer meldete, aus Mangel an finanziellen Mitteln zur Ablösung der Judenhäuser nicht in die Tat umgesetzt werden,15) und so mußte das Exstirpationsprogramm wieder vor dem Reduktionsplan zurücktreten; zum Ersatz für dieses Zugeständnis sollte die Zahl der reduzierten Juden neuerdings erhöht werden. Die böhmische Hofkanzlei befahl nicht bloß in erster Linie diejenigen Juden zu entfernen, welche im Verzeichnis der Ausgewiesenen standen, sondern erweiterte das Reduktionsprogramm in dem Sinne, daß künftighin in einem Judenhause nicht mehr als zwei Familien wohnen sollten; — das ist binnen kurzer Zeit schon die dritte Durchführungsverordnung, die davon Zeugnis ablegt,