Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 100 (sequence 104)
- Language
- German
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100 bar dahin, diejenigen Juden zu entfernen, die von den Ämtern kollektiv als „nichtsnutziges Judengesindel" charakterisiert zu werden pflegten. Gegen eine solche Reduktion stellte sich das Prager Ghetto grundsätzlich nicht, denn sie kam ihm in mehr als einer Hinsicht gelegen, namentlich wenn es dabei Personen abstoßen konnte, die den Altansässigen lästig fielen. Aber gerade aus diesen Gründen wollten die Judenältesten die Durchführung der Konskription nicht aus der Hand geben und darum protestierten sie gegen die Verordnung vom 5. September. Die böhmische Kanzlei gab ihnen wirklich nach — Beweggrund dazu war vermutlich auch der Umstand, daß den christlichen Beamten ein längerer Aufenthalt in der Judenstadt in mehrfacher Hinsicht nicht gerade angenehm war; die böhmische Kanzlei trug also der Reduktionskommssion auf, sie solle zwar die Konskription durch die Judenältesten besorgen lassen, jedoch selbst ihre Resultate revidieren. Den Judenältesten wurde angedroht, sie hätten die Vertreibung aus Prag gleichzeitig mit denen zu gewärtigen, welche von ihnen etwa zu Unrecht ins Verzeichnis eingetragen würden, falls sie sich bei dieser Gelegenheit irgendwelchen Betrug zuschulden kommen ließen. Die Judenreduktionskommission hatte zwar bereits am 30. September den Judenältesten die Vornahme der Konskription nach den angedeuteten Richtlinien der böhmischen Kanzlei aufgetragen,8) aber zur Vollziehung dieses Befehles kam es erst verhältnismäßig sehr spät, wenn wir bedenken, daß es doch darum zu tun war, das überfüllte Ghetto angesichts der von Tag zu Tag wachsenden Pesteinschleppungsgefahr rasch zu reduzieren. Erst in der zweiten Jännerhälfte 1680 wurde mit Dekret der böhmischen Hofkanzlei, welche nach den geltenden Normen während des Aufenthaltes des Hofes in Prag die Verwaltung- Böhmens übernommen hatte, die Reduktionskommission, welche von den Statthaltern bereits am 18. August des Vorjahres ernannt worden war, genehmigt und nachträglich als Vertreter der böhmischen Kammer Johann Paul Walderode von Eckhausen nominiert. Die Kommission erhielt den Auftrag, angesichts der Gefahr der Pestausbreitung sofort mit der Durchführung der ergangenen Verordnungen zu beginnen.9) Die Judenältesten legten das fertiggestellte Verzeichnis erst am 4. Feber vor, und die Reduktionskommis'sion sandte es gleichzeitig mit ihrem Gutachten am 12. Feber an die böhmische Hofkanzlei. Es ist klar, daß die Kommission binnen dieser knappen Zeit unmöglich eine tief ergehende Revision des vorgelegten Verzeichnisses durchführen konnte; es war übrigens keine Zeit dazu, da in Prag bereits die ersten Pestsymptome auftraten. Die böhmische Hofkanzlei nahm ebensogut wie die Reduktionskommission die vorgelegten Verzeichnisse zur Grundlage ihrer weiteren Amtshandlung und trug am 1. März der soeben errich-