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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 99

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 99 (sequence 103)
Language
German
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99 besonderen. Überdies war nach dem Beispiel des Hofes Prag in dieser Zeit überhaupt zur Zufluchtsstätte aller geworden, die von pesterfaßten Orten geflüchtet waren. Auch ins Prager Ghetto, das vordem ohnedies für die große jüdische Bevölkerungszahl nicht ausreichte, war eine Menge Juden aus den von der Epidemie betroffenen Nachbarländern geströmt, wodurch die Gefahr einer katastrophalen Ausbreitung der Ansteckung nur stieg. Die Ämter erkannten immerhin rechtzeitig, welche Gefahr für die Prager Städte die über die Maßen übervölkerte Judenstadt bedeute, und so hatten die Stathalter bereits am 18. August 1679 eine besondere Kommission bestellt, der die Aufgabe übertragen wurde, alle Juden zu verzeichnen, die damals im Ghetto wohnten, und alle Fremden daraus zu entfernen.7) Das war der erste Reduktionsplan. Sein Programm war gewiß noch sehr gemäßigt. lJie verordnete Reduktionskommission, der Wenzel Karl Czabeliczky von Sautitz präsidierte, ließ die angeordnete Konskription durch die Judenältesten vornehmen, welche jedoch keineswegs unpartensch verfuhren; es geht dies aus dem Proteste der ins Verzeichnis nicht Aufgenommenen hervor, die somit hätten Prag verlassen müssen. Es ist begreiflich, daß die ansässigen Prager Juden geneigt waren, diese günstige Gelegenheit auszunützen, um aus dem Ghetto unbequeme Personen zu entfernen, namentlich wollten sie sich angeblich — wie die Beschwerde der betroffenen Juden meldete — der verhaßten Fiskaldenunzianten entledigen. Die gegen das Konskriptionsverfahren der Judenältesten erhobenen Beschwerden waren entschieden berechtigt, ♦de das Erkenntnis der böhmischen Kanzlei vom 5. September besagt. Damit wurde verfügt, die Reduktionskommission solle sich durch die Konskription der Judenältesten keineswegs gebunden erachten, sondern solle eine neue Konskription anstellen, in welche nur jene Juden einzubeziehen seien, die entweder vom Kaiser Paß und Indult besaßen, oder behaust waren und Kontribution zahlten. Diejenigen Juden, die in dieser Liste nicht verzeichnet waren und daher abgeschafft werden sollten, waren gesondert zu verzeichnen. Die Liste der Ausgewiesenen sollte laut statthalterischen Auftrags zweiteilig gehalten sein: in der einen Abteilung waren die unbehausten und keine Kontribution zahlenden Juden zu verzeichnen, in der andern diejenigen, welche zwar auch nicht ansässig waren, aber doch eine geringe Kontribution zahlten, und die, deren Wandel nicht tadellos war oder gegen die irgendein Verdacht vorlag. Aus dieser Verordnung geht auch hervor, wie der ursprüngliche Reduktionsplan erweitert worden war. Er sollte nunmehr nicht bloß die Fremden treffen, die im Prager Ghetto Schutz vor der Pest suchten, sondern auch die Juden, welche schon früher im Ghetto saßen, jedoch ohne Inkolat. Die Absicht dieses Reduktionsplanes ging offen-

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