Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 102)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644301--0103-2644444- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
98 Gleich im September des Jahres 1679 wurde eine eigene Infektions- (Sanitäts-)Kommission eingesetzt und nach Wiener Muster eine Infektionsordnung ausgearbeitet.4) Anfangs Oktober erließ die böhmische Kanzlei an die Hauptleute der drei Prager Städte Vorschriften, deren Beobachtung das Einschleppen der Pestansteckung nach Prag verhüten sollte. Verboten war vor allem in Prag der Eintritt für Wiener Geschäftsleute und anbefohlen die Reinhaltung der Prager Gassen; der Schmutz sollte aus der Stadt geschafft werden, die Gassen wurde befohlen zu pflastern und das Eis daraus zu entfernen. Besondere Mannschaft hatte den Auftrag darüber zu wachen, daß niemand nach landläufigem Brauch Spülicht auf die Gassen gieße. Die Fremden sollten aus Prag gewiesen werden; die Aufsicht an den Toren wurde verschärft und kein Gastwirt durfte Leuten Unterkunft bieten, die sich nicht über die durchgemachte Quarantäne ausweisen konnten. Für Personen, die vielleicht doch an der Pest erkranken sollten, wurde die Errichtung eines Lazaretts in Butowitz und Jinonitz unweit Prags angeordnet; in Radlitz sollte eine Kontumazstation eingerichtet werden. Für Rekonvaleszenten wurde ebenfalls die Errichtung einer eigenen Station vorbereitet. In jeder Prager Stadt sollte ein Beobachtungshaus errichtet werden, an das jene Kranken abgegeben werden sollten, von denen man nicht mit Sicherheit wüßte, ob sie wirklich pestkrank seien. Kleidung und Betten nach Personen, die an der Pestseuche gestorben wären, sollten auf der Stelle verbrannt, Häuser, in den ein Pestfall vorgekommen, gesperrt, und Personen, die mit den Kranken in Berührung gekommen, in die Quarantäne geschickt werden. Jede Prager Stadt sollte zwei Wägen beistellen, den einen zum Hinausschaffen der Kranken, den andern zum Abtransport der Toten. Betreff der Juden wurde besonders verfügt, daß sie nicht mit alten Kleidern handeln dürfen und daß ihr Tandelmarkt geschlossen wird. Gleicherweise sollten alle Gasthäuser und Schenken, namentlich vor den Stadttoren, geschlossen werden, da hier verdächtiges Volk einander ein Stelldichein gab und so leicht die Infektion verschleppen konnte. Schließlich wurde angeordnet, daß für die Juden ein eigenes Lazarett im wüsten Hof und in der Mühle zu Klukowitz eingerichtet werden sollte, wo auch die Leichen der Verstorbenen begraben werden sollten.5) Doch trotz all dieser strengen Vorschriften, die — wie aus dem fernem Verlauf der Ereignisse hervorgeht — zum größten Teile ein Fetzen Papier blieben, traten bereits in den ersten Monaten des Jahres 1680 die ersten Pestfälle auch in Prag auf, und zwar zuerst in der Judenstadt.*) Ursache davon war freilich nicht bloß die Nichtbeachtung der Infektionsvorschriften, sondern vor allem der desolate hygienische Zustand des damaligen Prag im allgemeinen und der Judenstadt im