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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 87

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 87 (sequence 91)
Language
German
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87 7) Über die Erwerbung der sog. Liechtensteinhäuser vgl. namentlich V. V o j t i § e k, im zitierten Artikel (Kalendäf Sesko-zidovsky XXXV, S. 32 f.) und K. Spiegel 1. c. S. 107—15. 8) K. Spiegels Behauptung 1. c. S. 107, der Erwerb der LiechtenSteinhäuser bedeute „die erste großzügige Ghettoerweiterung in Prag, aus der Gasse wurde eine Judenstadt44, enthält in ihrem zweiten Teile eine Ubertreibung. Wenn auch durch den neuen Besitzstand von 39 Christenhäusern die Ausdehnung der Prager Judenstadt recht bemerkenswert gewachsen war, so war doch bereits in der vorweißenbergischen Zeit das Ghetto keine alte „Judengasse" mehr, wenn es zu Anfang des XVII. Jh. mindestens gegen 250 Häuser zählte; die Bezeichnung Judengasse für die Judenstadt finden wir übrigens noch in der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhunderts, als das Ghetto mit seinen 318 Häusern das vollkommene Aussehen einer Stadt hatte, wozu noch der imponierende Abschluß durch Tore kam. ö) Abgedr. b. J. Celakovsky, Codex juris municipalis regni Bohemiae, Bd. I., Nr. 305 S. 516 f.; vgl. K. Spiegel 1. c. 129. *°) Vgl. Z. Winter, Prazske ghetto S. 38 und K. Spiegel 1. c. S. 118. ") Abgedr. b. J. C e 1 a k o v s k y 1. c. Nr. 309, S. 527 f. 12) Abgedr. b. J. Celakovsky 1. c. Nr. 312, S. 551 f. Auch mit Privileg Kaiser Ferdinands III. vom 8. April 1648 (abgedr. J. Celakovsky 1. c. S. 580) wurde den Juden der ungestörte Besitz der Liechtensteinhäuser bestätigt. 13) Vgl. Z. Winter, Prazske ghetto S. 31. 14) Orig. im Archiv des Ministeriums des Innern in Prag, Sign. J 4/9 st., wo auch die weiter unten benützten Akten erliegen; diese Katechese berührt neuestens K. Spiegel 1. c. 125. 15) Der statthalterische Antrag trägt das Datum: 4. Juli 1630. 16) Ein Taler, mindestens ein Gulden, Reiche das Doppelte. 17) Keineswegs hebräisch, wie irrtümlicherweise K. Spiegel 1. c. S. 125. 18) Diese Entschließung betreff der ausschließlich deutschen Judenpredigten ist zweifellos bezeichnend; mit Recht kann man hierin einen Akt der Wiener nachweißenbergischen Regierung erblicken, der darauf abzielte, das Prager Ghetto zu germanisieren, welches in der vorweißenbergischen Zeit, wie aus zahlreichen Quellen geschlossen werden kann, im Verkehr mit der christlichen Umgebung zu einem guten Teil tschechisch erschien. Diese Sprachenfrage ist freilich recht kompliziert und man wird ihr eine besondere Aufmerksamkeit und eine besonders umsichtige Erforschung angedeihen lassen müssen; hier kann auf das Problem bloß in Kürze hingewiesen werden. Was K. Spiegel über die Verhältnisse anführt („wie sehr das Ghetto unter dem Einflüsse deutscher Kultur stand'4, S. 117, und „daß das jüdische Denken im deutschen Sprachgut verankert war", S. 127), kann infolge des unhaltbaren Ausgangspunktes in seiner Auffassung nicht befriedigen, ganz abgesehen davon, daß sich der erwähnte Schluß einzig und allein auf die obengedachten Briefe Prager Juden v. J. 1619 stützt. Wie die ureigene Kultur des Prager Ghettos, auf die es hier doch vor allem ankommen muß, sowohl in vorals nachweißenbergischer Zeit geartet war, das ist im einzelnen bisher noch sehr mangelhaft bekannt; sicher ist lediglich, daß sie von der christlichen Kultur grundverschieden war. Den Ausgangs- und Mittelpunkt dieser jüdischen Kultur bildeten die zahlreichen

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