Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 84 (sequence 88)
- Language
- German
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84 an. Die Statthalter waren von diesem Vorfall sehr unangenehm berührt und rügten in ihrer Zuschrift an die Hauptleute des Prachiner Kreises, daß nicht auch die Sänger des „neuen Liedes" festgenommen worden seien; sie ordneten eine Untersuchung an, wer jene Sänger gewesen, welcher Impressor das judenfeindliche Lied gedruckt und wieviel Exemplare des Liedes verkauft und wieviel konfisziert worden seien. Gleichzeitig wurde das Absingen des beanständeten Liedes untersagt und befohlen, die Juden in Ruhe zu lassen, wie am 9. April 1671 verordnet worden war. Die Untersuchung verlief jedoch ergebnislos. Eine Übersetzung aus dem Deutschen war auch ein zweites antijüdisches Li^dchen, das nach dem allgemeinen Zeitgeschmack ellenlang überschrieben war: „Pravdivä a zalostivä novina, kteräz se stala roku tohoto 1699 a to dne (!) mSsice ünora, kterak jedna zena v jednom meste Sultzbachu po svem manzelu jest se tfima (!) ditkami osifela a Sertu dusi dala. protoze ji zidi muze zabili a synu krk podfezali a sama se obesila, o öemz jeden kazdy z pisniSky lepe vyrozumSti mocti bude."76) Auch in diesem Falle erhoben die Judenältesten unverzüglich Beschwerde bei den Statthaltern, indem sie gleichzeitig eine Bestätigung der fürstlichsulzbachischen Regierung vorlegten, daß das im Liede erwähnte Ereignis in Sulzbach niemals vorgekommen sei.77) Die Juden verwiesen darauf, daß das Lied auf Jahrmärkten gesungen und verkauft wird und böses Blut gegen die Juden erzeugt; sie stellten daher das Ersuchen, es wolle sowohl der Verkauf, als auch das öffentliche Absingen des Liedes untersagt werden. Nähere Einzelheiten über dieses antijüdische Pamphlet erfahren wir aus einer Untersuchung in Nymburg. Gelegentlich des Nymburger Jahrmarkts am 2. Juli 1699 wurde die „Pravdivä a zalostivä novina" gesungen und die Verkäufer waren nach dem Zeugnis des Nymburger Richters Wenzel Kwieton von Rosenwald bemüht, die Wirkung des Liedes zu erhöhen und dessen Absatz zu steigern, indem sie eine farbige Bildreklame mit anschaulicher Darstellung des Pamphletinhalts verwendeten.78) Durch Verhör des Liedchenkrämers Andreas Spafcek aus Prag (Viehmarkt, Zum goldenen Ochsen) wurde festgestellt, daß das inkriminierte Liedchen vom Altstädter Impressor Peter (u Mräzü) gedruckt worden sei. Die Angelegenheit wurde zur weiteren Untersuchung an den Rektor und Magistrat der Prager Universität abgetreten, die in Druckereisachen, namentlich aber in der Aufsicht über die Buchdruckereien zuständig waren. Die genaue Untersuchung ergab jedoch, daß die Aussage des Krämers Spaöek gegenstandslos war, und der Buchdrucker Peter Benek gab an, das Liedchen sei wahrscheinlich — wie angeblich auch andere „historische" Lieder — entweder in Mähren oder anderswo außerhalb Prags gedruckt. Wer das Liedchen gedruckt, gegebenenfalls nachgedruckt — der Buchdrucker Peter gab