Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 81 (sequence 85)
- Language
- German
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81 sollten. Die konfiszierten Bücher wurden in die erzbischöfliche Residenz übertragen und P. Melchior Hanel S. J. wurde mit ihrer Durchsicht betraut. Dieser stellte fest, daß die konfiszierten Talmudexemplare zwar nicht den geheimen rabbinischen Talmud enthalten, sondern bloß die Auslegung der rabbinischen Tradition in einer der Fassungskraft des schlichten Volkes angepaßten Form, er betonte jedoch, daß auch eine solche Auslegung des Talmud den Juden verboten ist.69) Überdies verriet Hanel im Vertrauen} daß ein gewisser Rabbiner, den er gut zu kennen vorgab, viele gottlose jüdische Bücher verwahre, und beantragte auch diese zu konfiszieren. Daher trugen die Statthalter der neuen Judenkommission, der auch Peschina von Czechorod angehörte, auf, im Sinne dieser Anzeige eine unverhoffte Durchsuchung anzustellen, um die beanständeten Bücher in ihre Hände zu bekommen. Die Kommission führte die anbefohlene Durchsuchung am 10. Jänner 1670 durch, wobei bei Rabbinern und in Synagogen neben einigen hundert Stück ungebundenen Auslegungen des Talmud über 1000 andere jüdische Bücher beschlagnahmt wurden. Im März desselben Jahres erhielten die Statthalter eine neue Anzeige, daß im Bassevischen Hause heimlich über 200 Exemplare Talmud und anderer Bücher mit christentumfeindlichen Lehren verwahrt werden, doch die angestellte unverhoffte Durchsuchung verlief erfolglos. Die Durchforschung der beschlagnahmten jüdischen Bücher nahm längere Zeit in Anspruch. Erst im September 1672 erlaubten die Statthalter70) auf Ersuchen der Witwe nach dem Buchdrucker Juda Bäk und ihrer beiden Söhne nach eingeholtem erzbischöflichen Gutachten die Widereröffnung der Bakschen Buchdruckerei, freilich unter neuen, wichtigen Bedingungen, ganz im Sinne der vom Konsistorium geäußerten Wünsche. Zur Beaufsichtigung der Prager jüdischen Buchdruckerei sollten besondere von dem erzbischöflichen Konsistorium ernannte Inspektoren bestellt werden, welche nicht bloß die Präventivzensur der jüdischen Druckschriften, sondern auch im Einvernenmen mit der böhmischen Kammer Druckereirevisionen vornehmen sollten. So war es dem erzbischöflichen Konsistorium gelungen, auch die Zensur der jüdischen Bücher an sich zu reißen, und es übte sie durch die Jesuiten noch lange ins XVHL Jahrhundert hinein aus. Unter den gleichen Bedingungen gaben dann die Statthalter auf das Ersuchen des Israel Löbl und der Doerl Hersehl im September 1674 auch die Bewilligung zur Wiedereröffnung auch der zweiten jüdischen Druckerei, der sog. Löblischen.71) Den Brennpunkt des jüdischen Trotzes gegen das Christentum stellten natürlich die Synagogen mit ihren zahlreichen öffentlichen und geheimen Schulen dar, in denen der Rassenhaß seine religiöse Weihe