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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 79

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 79 (sequence 83)
Language
German
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IRI
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79 Schwächung erfuhren, daß den jüdischen Beschwerden auf Fürsprache der Hofkammer in Wien wenigstens teilweise Gehör geschenkt wurde, andernteils dadurch, daß über die wirkliche Beobachtung der ergangenen Befehle keine hinreichende Kontrolle ausgeübt wurde. Wiewohl nicht daran zu zweifeln ist, daß viele Beschwerden der Christen über sog. jüdische Schändlichkeiten übertrieben und durch keinerlei konkrete Daten belegt waren, so ist doch sicher, daß die Juden mit unterschiedlichen unerlaubten Praktiken ihnen unangenehme Verordnungen umgingen, wodurch sie natürlich die christliche Bevölkerung gegen sich aufbrachten, namentlich aber die Produzenten und die Handelsleute. Der Zorn des christlichen Volkes, der allerdings selbst den phantastischesten Tratschereien über die Juden Glauben schenkte, machte sich von Zeit zu Zeit in Gewalttaten gegen die Juden Luft. So beschwerten sich i. J. 1671 die Prager Judenältesten bei den Statthaltern, daß seit einiger Zeit nicht bloß die Prager, sondern auch die Juden in der Provinz vom Christenpöbel — auch in den christlichen Amtsrelationen kehrt der Ausdruck Pöbel wieder — überfallen, mit Steinen beworfen und geprügelt werden.65) Es handelte sich hier sicher um keinen ungewöhnlichen Vorfall. Die judenfeindliche Stimmung der niederen Schichten war auch den Ämtern keineswegs unbekannt; z. B. im Jahre 1689 wies die böhmische Kammer darauf hin, die Juden würden im Falle ihrer Ausquartierung aus Prag völlig den Angriffen der raubsüchtigen christlichen Unterschicht preisgegeben sein. Es war dies keine vereinzelte Stimme. Neben dem Judenhasse wirkte bei diesen Gewaltakten, die zeitweise den Charakter von Pogroms annahmen, auch das Verlangen nach dem jüdischen Geld mit, dem auch die bisweiligen Ermordungen jüdischer Handelsleute zuzuschreiben sind. In solchen Fällen fanden die Juden sogar bei den Statthaltern wirksamen Schutz, denn die judonfeindlichen Ausschreitungen bedrohten die öffentliche Ruhe und Ordnung. Freilich figurierte auch hier die Judenkontribution unter den vornehmsten Schutzargumenten. Selbstverständlich beruhte der Haß des christlichen und semitischen Elements auf Gegenseitigkeit. Der Jude mußte auf Schritt und Tritt die Exklusivität und Unsicherheit seiner Stellung inmitten der feindlichen christlichen Gesellschaft empfinden, die keine Gelegenheit vorübergehen ließ, ohne ihn ihre tiefe Verachtung fühlen zu lassen. Schon die vorgeschriebene Kleidung sonderte auf den ersten Blick den Juden vom Christen; die gelbe Farbe war ebensogut ein Zeichen dieser verachteten Rasse wie der leichten Frauenzimmer. Hatte er auch ein bedeutendes Vermögen erlangt, so blieb der Jude gesellschaftlich doch auf sein enges Ghetto beschränkt und in den eisernen Ring der christlichen Vorurteile geschmiedet. Diese christliche Verachtung beeinflußte

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