Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 78)
- Language
- German
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74 mische Hofkanzlei berichtet werden. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß die Juden durch diese Bestimmung gewannen, wenn sie auch noch immer kein Beweis dafür ist, als wäre die Regierung in ihrer judenfeindlichen Politik wieder wankend geworden; denn bei dem langweiligen Amtsgange jener Zeit und bei dem Interessenwiderstreit zwischen der politischen und finanziellen Branche der Staatsverwaltung hatten die Juden immer noch Zeit genug, aus der ihnen drohenden Gefahr einen Ausweg zu finden. Auf das Prager Ghetto bezog sich freilich der erste Teil des Landtagsschlusses v. J. 1650 nicht. Zwar ergingen auch damals, ähnlich wie schon vielemale früher, Verbote, fremde Juden nach Prag zu lassen, aber diese Verbote, die übrigens bloß auf dem Papiere standen, dienten vielmehr zum Vorteil des Ghettos und kamen auch den ansässigen Prager Juden gelegen, ja diese suchten nicht selten selbst um die Herausgabe ähnlicher Verbote an.54) Bedenklicher war jedoch für das Ghetto der zweite Teil des Landtagsschlusses, der den Juden die Haltung christlicher Dienstboten untersagte. In den folgenden Jahren kam es in der Tat zu wiederholten Versuchen, diese Verordnung namentlich in der Prager Judenstadt wirklich durchzuführen. Im Zusammenhang mit diesen Versuchen bemühte sich dann auch die böhmische Kanzlei im Verein mit dem Altstädter Magistrate darum, die alte, heikle Frage des jüdischen Handels an Sonn- und Feiertagen zu lösen. Christliches Gesinde gab es bei den Prager Juden eine schwere Menge. Die jüdischen Handwerker bedienten sich ähnlich wie schon in vorweißenbergischer Zeit in großer Zahl christlicher Gehilfen, sog. Staller; das waren Leute, die sich aus mannigfachen Ursachen mit den christlichen Zünften entzweit hatten und von den christlichen Meistern nicht in Arbeit genommen werden konnten. Ebenso dangen die jüdischen Roßhändler ausschließlich christliche Knechte. Außerdem ließ sich fast jede reichere Judenfamilie von christlichen Dienstboten bedienen, namentlich von Frauen, die die schwereren Hausarbeiten verrichteten. Die Verwendung von christlichem Dienstvolk durch die Juden hing einerseits mit den starren jüdischen Religionsvorschriften zusammen, die den Bekennern des mosaischen Gesetzes am Sabbat und an Feiertagen nicht einmal die Verrichtung leichter häuslicher Arbeit gestatteten, anderseits — wie in den zeitgenössischen Quellen übereinstimmend hervorgehoben wird — mit der ziemlichen Unlust der Juden zu schwererer körperlicher Arbeit. Die Juden begnügten sich lieber mit dem nicht sonderlichen Ertrag eines Trödelladens oder mit der Vermittlung von Geschäften und wichen anstrengenderer körperlicher Arbeit aus. Mochte nun auch der Landtagsschluß v. J. 1650 wegen Verwendung von christlichen Dienstboten durch Juden zunächst gegen