Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 72 (sequence 76)
- Language
- German
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72 Theresias, wies das Prager Ghetto mit ziemlichem Erfolge unter sehr ausgiebiger Unterstützung der böhmischen und der Hofkammer die heftigen Angriffe ab, die gegen dasselbe unter den beiden Schlagworten: Reduktion und Extirpation unternommen wurden. Die geänderte Lage nach dem Westfälischen Friedensschluß gab sich schon anfangs April 1650 kund. Die Statthalter wurden am 2. April 1650 mit kaiserlichem Reskript aufgefordert, ein Verzeichnis jener Orte vorzulegen, in denen sich die Juden zu Beginn des 30jährigen Krieges i. J. 1618 aufgehalten und wo sich solche gegenwärtig befinden; gleichzeitig sollten sie melden, ob die Nachricht auf Wahrheit beruhe, daß die Zahl der Juden in Böhmen in der letzten Zeit bedeutend gestiegen sei. Fast unmittelbar darauf erging an die Statthalter ein neuer Befehl, der schon ein Vorbote des kommenden Landtagsschlusses war. „Wie uns berichtet wird," heißt es im kaiserlichen Schreiben, das in tschechischer Sprache abgefaßt und dd. Laxenburg den 10. Mai 1650 an die Statthalter gerichtet ist, „ sollen in unseren königlichen Prager Städten bei den niedern Rechten gewisse Juden bisweilen auch Christenleuten bei Gericht dienen, angeblich ihre Prozesse führen und das, was rechtmäßige christliche Fürsprecher oder Prokuratoren bei Rechten und Prozessen besorgen, auch sie Juden ungehindert tun und besorgen sollen; zweitens: daß sie angeblich in der Stadt und in ihren Häusern sowie auf dem Lande Christen weiblichen und männlichen Geschlechts zu unterschiedlichen häuslichen Diensten verwenden sollen; drittens: daß sie angeblich hie und da in den Kreisen Mauten. Zoll, auch mancherlei Wirtschaft in Pacht und anders halten und das alles ohne Unterschied und Verhinderung betreiben sollen. Und weil aus solchen Gewohnheiten und Gestattungen nicht geringe Unordnungen, schädliche jüdische Vorteilhaftigkeiten und mit der Zeit auch Vermischung des christlichen Blutes zu folgen pflegt und dies in einem wie im anderen Falle nicht ohne Nachteil für den Glauben und christlichen Namen geschehen kann, aus dieser Ursache befehlen wir euch daher gnädigst, euch in einem und dem anderen Punkte in Prag und in den Kreisen gehörig zu informieren und nebst eurem Gutbedünken, auf welche Weise solche Unordnungen eingedämmt und die Übertreter gestraft werden sollten, auch welches Recht oder Privilegium die Stände unseres Königreichs Böhmen zur Aufnahme und Aufenthaltung der Juden auf ihre Gründe ohne unsre Bewilligung vorschützen, über alldies uns genügsamen Bericht zu tun nicht zu unterlassen." Obwohl sich die Antwort der Statthalter auf diese Anfrage — soviel wenigstens bekannt — nicht erhalten hat, so läßt sie sich doch leicht aus dem Landtagsschlusse vom 7. Dezember 1650 erraten.