Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 70

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 70 (sequence 74)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2644300-2644301--0075-2644416
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

70 die Bestimmung enthielten, „es sollten fürderhin in der Stadt Leitmeritz, auf der Vorstadt, um die Stadt sowie auf ihren Gründen keine Juden mehr wohnen, und auch Ankömmlinge sollten solche in keinerlei erdenkbarer Weise bei sich haben und zu haben keine Macht haben."48) Die Prager Juden nahmen sich freilich ihrer Glaubensgenossen in der Provinz eifrig an und unterbreiteten wiederholt dem Kaiser Beschwerden wegen solcher Bedrückungen, in der Mehrzahl der Fälle mit Erfolg, denn in der Regel kam der Befehl, bis auf weitere kaiserliche Verfügung die Juden in Ruhe zu lassen. Manchmal aber wurde doch zugunsten der Christen entschieden. So wurde auf die Beschwerde der Elbogner i. J. 1641 bestimmt, die Juden, die mit Unterstützung des Militärkommandanten in die Stadt eingedrungen waren, sollten laut der Stadtprivilegien aus der Stadt getrieben werden.49) Ähnlich wurden auf Ersuchen der Launer i. J. 1642 vom Kaiser angeordnet, die Juden sollten bis Ende des Jahres aus der Stadt entfernt werden.50) Im großen ganzen kann man beobachten, daß sich während der Regierung Ferdinands III. die Stellung der Juden in Böhmen allmählich verschlechterte. Symptomatisch für diesen Umstand war auch, daß die Judenprivilegien von Ferdinand III. erst am 8. April 1648 bestätigt wurden, wiewohl die Juden mit Rücksicht auf die wachsenden Extirpationsbestrebungen schon seit dem Jahre 1637 um ihre Bestätigung in Verhandlung standen.51) Das Judenprivileg Ferdinands III. bedeutet zwar noch keine Verschlechterung in der rechtlichen Stellung der böhmischen und besonders der Prager Judenschaft, aber es enthielt in dem Absatz, der sich auf den jüdischen Handel bezog, eine Bestimmung, die in der Zukunft für die Juden recht unangenehm werden sollte.52) Der Westfälische Frieden brachte endlich den wirtschaftlich und in ihrer Volkskraft erschöpften böhmischen Ländern die so notwendige Erholung. Es wollte schon scheinen, als könne die Staatskasse bereits die Judengelder entbehren, und so begann in der Judenfrage allmählich — wenn auch nicht immer und vollständig — über das fiskalische Interesse ein weitschauenderer Standpunkt die Oberhand zu gewinnen, der politisch-wirtschaftliche. Die politischen Behörden sahen die Notwendigkeit ein, die durch den langen Krieg verelendeten und verarmten christlichen Geschäfts- und Handwerksleute in Schutz zu nehmen, welche schwer an dem ausgiebigen Schutz trugen, den bisher die Regierung grundsätzlich den Juden hatte angedeihen lassen. Es unterliegt freilich keinem Zweifel, daß dieser Standpunkt, der in den Juden die vorzugsweise Ursache des Ruins der christlichen Handels- und Industrieunternehmung erblickte, nicht bis zum Kerne des wirtschaftlichen Verfalls der nachweißenbergischen Zeit vordrang, der anderswo ver-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.