Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 67 (sequence 71)
- Language
- German
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67 Trotzdem sich aber das Prager Ghetto durch seine Elastizität und Unternehmungslust zum Nachteil der christlichen Geschäfts- und Handwerksleute neue Einnahmequellen zu erschließen verstand, so lasteten die Folgen der allgemeinen Verarmung der breiten Massen, nicht bloß der bäuerlichen, sondern auch der bürgerlichen, im Laufe des langen Krieges auch auf ihnen, und zwar umso drückender, als ihre Kontributionspflichten im Vergleich zur vorangegangenen Friedenszeit bedeutend gewachsen waren. Die finanzielle und wirtschaftliche Zerrüttung, die im Verhältnis zur Kriegsdauer stieg, hatte natürlich zur Folge, daß die Regierung und der Landtag gezwungen waren, von Zeit zu Zeit ein Moratorium zu bewilligen. Diese Moratorien betrafen die Juden ebenso wie andere Gläubiger, sodaß sie die dargeliehenen Kapitalien nicht eintreiben konnten, deren sie oft nicht bloß zu ihren Geschäften und Finanzspekulationen, sondern auch zur Entrichtung neuer Abgaben bedurften. Doch diese Christenmoratorien, deren schützende Wirkung den Juden nicht zugute kam, waren für sie umso drückender, als die Juden nicht bloß Gläubiger, sondern auch wieder Schuldner waren. Es scheint, daß ähnlich wie in der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhunderte? schon damals der Prager unbewegliche jüdische Besitz in hohem Grade verschuldet war. Es war dies freilich, wie anzunehmen ist, nicht die Folge einer Armut des Ghettos, sondern die Folge davon, daß sich die Juden von den Christen bedeutende Kapitalien ausliehen, um den Umfang und die Einträglichkeit ihrer Spekulationen zu steigern. So ist es denn begreiflich, daß den Juden ebenso wie den Christen in dieser Zeit allgemeinen Bargeldmangels viel daran gelegen war, ein Moratorium für sich zu erlangen. Tatsächlich wurde mit Hofdekret vom 17. Dezember 1636 aus den dargelegten Ursachen den Juden wenigstens ein kurzfristiges Moratorium bis 31. Jänner künftigen Jahres eingeräumt, und der kommende Landtag sollte über dessen Verlängerung verhandeln.36) Zu Beginn des Jahres 1640 ersuchten die Prager Juden, durch die Pest wirtschaftlich und zahlenmäßig überaus geschwächt, neuerlich um Gewährung eines Moratoriums auf zwei Jahre.37) Fünf Jahre später reichten sie dann um ein einjähriges Moratorium für ihre schuldigen Kapitalien ein.38) Die Statthalter führten in einem weitläufigen Berichte aus, daß den Juden das erbetene Moratorium nicht bewilligt werden sollte.39) Doch ein neues Reskript brachte den Auftrag, das Ersuchen der Juden nochmals in Erwägung zu ziehen, weil den Juden bis dahin trotz aller ihrer schweren Lasten kein Moratorium erteilt worden wäre, wogegen die christliche Bevölkerung, für die soeben ein dreijähriges Generalmoratorium herausgekommen war, diese Wohltat schon früher genossen hätte. Die Juden — so argumentierte das erwähnte Reskript — seien eigentlich auch Landeseinwohner und