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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 65

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 65 (sequence 69)
Language
German
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IRI
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65 leute. Man komite nur ab und zu in ruhigeren Augenblicken gegen sie vorgehen, jedoch ohne dauernden Erfolg, weil die Juden bei der Hofkammer und bei der böhmischen Kammer wirksamen Schutz und Hilfe fanden. Als i. J. 1642 die Juden beim Kaiser Beschwerde führten, daß die Statthalter ihren Fleischern den Fleischverkauf nicht bloß am Sonntag und an den christlichen Feiertagen untersagt hätten, sondern auch an Donnerstagen und an Fasttagen, da gab der Kaiser den Statthaltern den Auftrag, ihm im Einvernehmen mit dem Erzbischof über die Sache zu referieren, und das statthalterische Verbot wurde bis zur kaiserlicher Entscheidung suspendiert.32) Schließlich blieb alles — wenigstens eine Zeitlang — beim alten, denn die Rücksicht auf den Fiskus ließ ein strenges Verfahren gegen die Juden nicht zu. Auch ein neuerlicher Versuch der Statthalter, welche i. J. 1646 wiederum den Juden den Fleischverkauf an allen Tagen untersagten, da er den christlichen Fleischern nicht erlaubt war, d. h. namentlich an Sonn- und Feiertagen, schlug fehl. Auch diesmal erwirkten die Prager Juden durch ihre Beschwerde beim Kaiser mit dem Hinweis darauf, daß in den übrigen habsburgischen Ländern Judengeschäfte an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich gestattet seien, die Suspension des statthalterischen Verbotes bis zur endgültigen Entscheidung des Herrschers.33) So waren die Juden, gestützt auf den ausdauernden Schutz beider Kammern, während der ganzen Dauer des 30jährigen Krieges in ihren Geschäften geschützt, zum nicht geringen Schaden der christlichen Geschäftsleute; erst in der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhundertes begannen sich mit der Rückkehr ruhigerer Zeiten und im Zusammenhang mit der wachsenden judenfeindlichen Stimmung die Bestrebungen nach nachhaltigerer Beschränkung des jüdischen Handels wieder deutlicher bemerkbar zu machen. Es ist klar, daß die Juden ihren Schutz sehr gut bezahlen mußten. Die Summen, welche während des 30jährigen Krieges von den^ Prager und den böhmischen Juden in die Staatskasse abgeführt wurden, sei es in der Form von Gaben oder regelmäßigen und außerordentlichen Beiträgen waren sehr hoch und ebenso mögen auch die zu „Schmierzwecken" aufgewendeten Beträge nicht unerheblich gewesen sein.34) Einzelne Juden aus dem Prager Ghetto haben sich jedenfalls durch Militärlieferungen bereichert; zwischen den Juden, christlichen Lieferanten und kaiserlichen Generälen herrschte dabei hinsichtlich Ausbeutung des Staates ein rührendes Einvernehmen. Der Nutzen von solchen äußerst ertragreichen Geschäften floß allerdings bloß einzelnen <zu; der Großteil des Ghettos mußte sich anderswo und anderswie eine Verdienstmöglichkeit schaffen und tat es auch vielfach unter den schwersten Verhältnissen. Ein Vorzug der jüdischen geschäftlichen und hand-

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