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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 64

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 64 (sequence 68)
Language
German
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64 oder der andere unter uns ehrsamen Meistern von dem leichtsinnigen und unbesonnenen Judenpack umgebracht worden wäre, sodaß es für uns eine Lebensgefahr bedeutet, unsere Privilegien und Sr. kais. Maj. Befehl wahrzunehmen, denn es steht zu befürchten, wenn man ihnen das nicht streng und ernstlich einstellen sollte, daß künftig große Unsicherheit und Morde daraus hervorgehen könnten."29) Dessenungeachtet hatte jedoch die Kommission den Liebener jüdischen Fleischern sechs Schöpsenkeulen konfisziert. Als der Altstädter Rat von dem Vorfall, der eine große Verunglimpfung einer Amtskommission darstellte, Meldung erhielt, ließ er den jüdischen Bürgermeister Moses Brandeis samt zwei Judenältesten einkerkern und erstattete den Statthaltern die Anzeige, „sooft das Recht zwecks Einstellung solcher Unzukömmlichkeiten — was schon einigemale geschehen sei — in ihre Gasse komme, so hätten sie ihr kleines Gesindel und Judenbengels so abgerichtet, wie sie den Richter oder wer eben eine Unordnung bei ihnen abstellen soll, gewahren und erblicken, daß sie laut anheben zu schreien und den andern Warnung geben, sodaß sie, bevor der Richter in ihre Mitte kommt, alles, was sie eben verkaufen, verstecken und in ihre Spelunken verschanzen, sodaß es uns nicht möglich ist, solche ihre Unordnung durch den Richter oder auf eine andere Weise wegen ihrer Halsstarrigkeit und ihres Ungehorsams abzustellen." Gleichzeitig beschloß dann der Altstädter Rat, die gefangengesetzten jüdischen Geisel erst dann freizulassen, bis die Juden eine Buße von 60 Schock meiß. erlegt hätten.30) Die Juden beschwerten sich freilich gegen diesen nach ihrer Behauptung gewaltsamen Beschluß bei den Statthaltern und forderten sofortige Freilassung der Verhafteten. Die Statthalter ließen die Beschwerde ohne Verzug untersuchen, aber der Bericht des Altstädter Richters lautete keineswegs zugunsten der Juden: „solch große Verwegenheit und solcher Ungehorsam besagter Judenschaft tritt von Tag zu Tag deutlicher hervor und nimmt überhand, sodaß sie sich in dieser Sache weder an den Befehl Sr. kais. Maj. noch E. G. noch an das Recht oder mein Verbot kehren will und ihnen in diesem wie in anderm ähnlichen Unterfangen bisher das Handwerk nicht gelegt werden konnte."31) Wie ersichtlich, lag der Hintergrund dieses Vorfalls tiefer. Es ist auch kaum zu zweifeln, daß unter solchen Umständen die Juden die festgesetzte Bußsumme bezahlen mußten. Die unsichere Lage der Kriegsjahre gestattete freilich den Behörden nicht, sich eingehender und ernsthafter mit den Beschwerden wegen unaufhörlicher Übertretungen des Verbots von jüdischem Handel an Sonn- und Feiertagen zu befassen. Es steht fest, daß die Juden auch trotz aller Nachstellung und großer Bußen das ergangene verbot nicht beobachteten, natürlich zum großen Ärgernis der christlichen Geschäfts-

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