Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 63

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 63 (sequence 67)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2644300-2644301--0068-2644409
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

63 verlassen.28) Diese Verfügung trugen die Juden freilieh schwer, und soweit es ihnen nur möglich war, entzogen sie sich ihrer Beobachtung. Die Sonntagsgeschäfte waren für die Juden sehr wichtig und einträglich, denn an diesen Tagen strömte in großer Zahl die Bewohnerschaft der umliegenden Dörfer nach Prag, um in der Judenstadt ihre Einkäufe zu besorgen. Gerade diese Käufer vom Lande, denen es in erster Linie um die Billigkeit der Ware zu tun war, — und wie aus den erhaltenen Nachrichten hervogeht, verkauften die Juden bedeutend billiger als die christlichen Geschäftsleute, — stellten namentlich für die jüdischen Trödler eine bedeutende Einnahmsquelle dar; das Ghetto bot ihnen nicht bloß sämtliche Artikel für ihren Hausbedarf, sondern es kaufte ihnen auch unterschiedliche Sachen ab, die nicht selten von Diebstählen herrührten. Die amtlichen Relationen jener Zeiten — und wir können ihnen im Grunde trotz ihrer gelegentlichen Übertreibungen die Glaubwürdigkeit nicht absprechen — wiederholen unzähligemale die Beschwerde, das Ghetto diene nicht bloß als Schlupfwinkel für eine Masse Verbrecher, welche darin sichern Schutz vor der strafenden Gerechtigkeit fänden, sondern auch als Versteck für alle Sachen, die in Prags Umgebung oder gar in der Stadt selbst gestohlen worden seien. Es kann daher nicht wundernehmen, daß sich die Juden mit allen Mitteln gegen eine Beschränkung der Sonn- und Feiertagsgeschäfte wehrten, und daß sie allen amtlichen Verboten und Drohungen zum Trotz solche Geschäfte tätigten. Die christlichen Geschäftsleute und Gewerbetreibenden wiederum sahen solchen jüdischen ^Winkelschaeher mit großem Unmut; sie machten daher von Zeit zu Zeit von dem ihnen verliehenen Rechte Gebrauch und hielten Razzia in der Judenstadt, ob die erflossene Anordnung bezüglich der Sonn- und Feiertagsruhe wirklich eingehalten wird. Diese Kontrolle war natürlich den Juden sehr zuwider und es kam aus diesem Anlaß nicht selten im Ghetto zu Unruhen, die — wie das folgende Ereignis zeigt — ab und zu sehr tumultuös verliefen. Am Donnerstag vor St. Thomas, dem 20. Dezember 1639, begab sich im Auftrag des Altstädter Rats und der Ältesten,der Fleischerzunft der Prag-Altstädter Richter Bartholomäus Tlaczikowsky vpn Mel^kau in Begleitung einiger Fleischermeister in die Judenstadt, um festzustellen, ob die Juden nicht etwa entgegen dem Verbote Fleisqh verkaufen. Die Liebener jüdischen Fleischhändler .hatten die Ankunft der Kommission Kaum bemerkt, als sie von ihren Kramstellen davonliefen und Lärm schlugen, worauf augenblicklich eine große Anzahl Juden zusammenströmte, und sie schickten sich bereits au, an die christlichen Fleischer und sogar an den Richter und dessen Gesinde Hand anzulegen, sodaß „ohne Gottes Hilfe und das Eingreifen des Herrn Stadtrichters der eine

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.