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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 62

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 62 (sequence 66)
Language
German
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IRI
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62 der religiösen und überhaupt gesellschaftlichen und moralischen Begriffe und Weltanschauungen bei Christen und Juden erschwerte schon von vornherein bedeutend irgendwelchen religiösen Einfluß des Prager Ghettos auf die christliche Umgebung. Abgesehen von der ganz allgemeinen und durch keine konkreten Tatsachen erhärteten Behauptung des Erzbischofs aus dem Jahre 1689, als entfalteten die Juden religiöse Propaganda unter den Prager Christen, liegt keine verbürgte Nachricht vor, daß sich die Juden überhaupt darum bemüht hätten, Christen für den jüdischen Glauben zu gewinnen. Die Juden waren sich wohl bewußt, daß jedweder ähnlicher Versuch auf den entschiedensten Widerstand der christlichen Obrigkeit stoßen würde, sei es die weltliche oder die geistliche, welche auch sorgsam darüber wachte, daß das in Judendiensten stehende christliche Gesinde seine religiösen Pflichten erfülle. Und so blieb das Prager Ghetto, mochten auch seine Rabbiner besondern Ruf als gelehrte Talmud erklär er genießen, zu denen viele Studenten aus der Fremde in die Schule kamen, auf die Christen in religiöser Hinsicht ohne den geringsten Einfluß. Der Kampf der christlichen Gesellschaft der nachweißenbergischen Zeit gegen das Prager Ghetto bewegte sich meistens auf wirtschaftlichem Gebtete, wo der Angriff oder vielmehr die Abwehr von den christlichen Geschäftsleuten und Handwerkern der Altstadt ausging. Aber auch in diesem Kampfe wurden nicht selten religiöse Argumente zu Hilfe genommen. Mit solchen wurde namentlich operiert gegen die jüdischen Geschäfte, besonders gegen den Fleischverkauf an Sonn- und Feiertagen. So wurde i. J. 1630 von der Altstädter Gemeinde betont, daß die Juden „ihre irrgläubigen Zeremonien so fleißig und sorgfältig beobachten und an ihren Feiertagen keinen Handel mit den Christen treiben", und darum wurde auch verlangt, „daß auch sie in derselben Weise, da sie ja dazu noch viel mehr verpflichtet seien, auch an den christlichen, von der heiligen Kirche eingesetzten Feiertagen keinerlei Handel und Wandel pflegen sollten."26) Auch in dieser Hinsicht stellte die nachweißenbergische Entwicklung eine Fortsetzung der vorausgegangenen Tendenzen dar. Schon i. J. 1616 war den jüdischen Fleischhändlern verboten, an Sonn- und christlichen Feiertagen Fleisch zu verkaufen, und den christlichen Fleischern stand das Recht zu, „solches jüdisches Fleisch wegzunehmen und altem Herkommen gemäß auf Schulen, Spitäler und Gefängnisse anzuwenden".27) In nachweißenbergischer Zeit aber wurde gleich i. J. 1624 mit Dekret Karls von Liechtenstein angeordnet, daß an Sonn- und Feiertagen weder Juden noch Christen in der Judengasse d. h. in der Judenstadt Handels und Wandels pflegen dürfen, und den Juden streng befohlen, an den genannten Tagen ja ihre Stadt nicht zu

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