Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 59 (sequence 63)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2644300-2644301--0064-2644405- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
59 zur Aufsicht über die genaue Einhaltung dieser Vorschriften sollten neben dem Altstädter Richter und dem Rektor des Jesuitenkollegiums auch noch andere geeignete Personen beigezogen werden. Den Juden wurde streng untersagt, während der Predigt zu flüstern oder zu schlafen; mit den Predigten sollte so bald als möglich begonnen werden. Als sich aber die Statthalter nach einem geeigneten Prediger umzusehen begannen, zeigte es sich, daß augenblicklich unter den Prager Jesuiten kein deutscher Prediger vorhanden sei, der das Hebräische mindestens in dem Grade beherrschte, um gegebenenfalls hebräische Fragen der Juden beantworten zu können. Daher schlug der Rektor -des Jesuitenkollegiums vor, sich inzwischen des tschechischen Predigers zu bedienen, der imstande war, auch hebräische Erläuterungen zu geben; dieses Angebot wurde jedoch von den Statthaltern nicht angenommen. Diese Schwierigkeiten gelang es schließlich anfangs Oktober zu beseitigen, da es dem Jesuitenrektor Martin Stridonius gelang, einen tauglichen deutschen Prediger zu gewinnen, der auch hinreichend Hebräisch konnte. Von den Absichten der Regierung und den Predigtvorbereitungen waren die Juden bisher nicht in Kenntnis gesetzt worden. Erst mit Dekret vom 9. Oktober 1630 trugen die Statthalter dem Altstädter Richter auf, die Juden mit dem Inhalt des Reskripts vom 18. August bekanntzumachen, gleichzeitig wurde der Erzbischof ersucht, für die Judenpredigten die Kirche Maria an der Lausche bereitzustellen.29) Da wurden vonseiten des Erzbischofs, gewiß gegen alles Erwarten, Bedenken geäußert; er erklärte, Judenpredigten bei Maria an der Lausche könnten lediglich mit päpstlicher Dispens stattfinden. Die Statthalter, welche über diese neue Schwierigkeit ungesäumt nach Wien referierten, erhielten daher den Auftrag,21) für die Juden predigten eine andere geeignete Räumlichkeit zu suchen. Diese wurde schließlich in der Altstädter Schule bei St. Niklas gefunden; in der ersten Dezemberhälfte des Jahres 1630 gab die Böhmische Kanzlei dem Rentmeister die Weisung, zu Händen des Prälaten Hans Plateis von Plattenstein für Adaptierung des Raumes zum Zwecke der Judenpredigten in der erwähnten Schule den Betrag von 30 Gulden auszuzahlen. Die Annahme scheint berechtigt, mögen auch die auf uns gekommenen Nachrichten darüber schweigen, daß der Eindruck, den im Prager Ghetto die Publikation des Reskriptes vom 18. August 1630 hervorrief, geradezu niederschmetternd war. Diesmal lief der gegenreformatorische Katholizismus gegen das Judentum allzu heftig Sturm, als daß es hätte ohne Widerhall bleiben können, und verletzte die Juden besonders empfindlich in ihren heiligsten Gefühlen, denn vom jüdischen Standpunkt handelte es sich u. a. namentlich um die Entheiligung des