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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 57

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 57 (sequence 61)
Language
German
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57 Privilegium keine sonderliche praktische Bedeutung, doch konnte nichtsdestoweniger binnen eines verhältnismäßig kurzen Zeitraumes im Wege einer Zwangsenteignung der gesamte Besitzstand an Liechtensteinhäusern wieder ins Eigentum der Christen tibergehen. Diese Verfügung setzte natürlich voraus, daß in Hinkunft die Altstädter Gemeinde oder wenigstens christliche Einzelpersonen hinreichend Geldmittel besitzen würden, um von ihrem Recht auf Ablösung der Liechtensteinhäuser auch wirklich Gebrauch zu machen. In der zweiten Hälfte des XVH. Jahrhundertes zeigte sich jedoch, daß diese Voraussetzung nicht erfüllbar sei. Indes verstanden es die Prager Juden mit Hilfe der Judengemeinde des Königreichs Böhmen, die Vorteile dieses der Altstädter Gemeinde erteilten Privilegiums in Bälde streitig zu machen, indem sie sich verpflichteten, in die böhmische Kammer jährlich 40.000 Gulden auf Kriegskosten zu zahlen. Damit löste sich das Prager Ghetto wieder die Gunst des Herrschers ein, und diese äußerte sich alsbald durch Verleihung eines neuen Judenprivilegs vom 12. August 1627, das den Freiheitsbrief Karls von Liechtenstein bestätigte und den Prager Juden und ihren Nachkommen den ungestörten Besitz der Liechtensteinhäuser gewährleistete.12) Damit erschien freilich die Gültigkeit des jüngsthin der Altstädter Gemeinde verliehenen Privilegs in Zweifel gezogen und den Juden wurde für die Zukunft eine sehr wertvolle rechtliche Handhabe zur Festhaltung ihres erweiterten Besitzstandes geboten, der sich die Juden auch bei günstiger Gelegenheit zu bedienen nicht verfehlten. Die Frage, wie man die Liechtensteinhäuser den Händen der Juden entwinden solle, ohne das Privileg vom 12. August 1627 zu verletzen, gab den Juristen der zweiten Hälfte des XVII. und der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts eine harte Nuß zu knacken, als das Problem der Reduktion des Prager Ghettos immer wieder auftauchte und sich vom Standpunkte des positiven Rechtes eigentlich als unlösbar herausstellte. Die einzige Zuflucht in diesem Falle war die natürlich rechtlich, moralisch und auch sonst sehr bedenkliche Anschauung, daß den lediglich von der Gnade des Herrschers abhängigen Juden ihre Privilegien jederzeit entzogen und für verfallen erklärt werden können. Die Grundlage der hervorragenden Erfolge, die die Prager Judenschaft unmittelbar nach der Weißenbergschlacht erreicht hatte, war ihre wirtschaftliche Potenz und ihre fiskalische Bedeutung flir den Staat. Diese Erfolge waren jedoch keineswegs ein Beweis für die grundsätzliche Meinung, welche die Gesellschaft im Zeitalter der Gegenreformation vom Judentum hatte: diese stimmte völlig mit jener vor der Weißenbergschlacht überein. Der nachweißenbergische Antisemitismus 5

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