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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 2 (1904) Heft XIV · p. Seite 80

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
2 (1904) Heft XIV
Date
1904-01-01
Page
Seite 80 (sequence 80)
Language
German
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80 Einwilligung der Gemeinde darf sich niemand mit einer auswärtigen Person verloben (216, 4. Ad. II 489). — 389 wird davor gewarnt, Semmel mit Fleisch zu essen. — Vielleicht mit dem Verhör Jac. Levis (s. oben zu S. 30) hängt folgende Procl. in d. Hamb. Syn. d. 3. Siv. 492 zusammen: Da durch eine Verleumdung zwei brave alte Frauen, Sara Fr. Chajjim Metz u. Vögele Fr. Juda Scholetsetzer der Zauberei verdächtigt werden, wird, da ״keine Zauberei in Jakob.4' vor solchem Gerede streng gewarnt. — 14. David aus Smyrna erhält die Erlaubnis, Bücher zu verkaufen. — Ein gefallenes Mädchen darf man weder als Amme noch als Magd mieten (Renov. 1859). — 1729 wird verboten, bei Festmahlzeiten Tellersammlungen für die Armen zu veranstalten. S. 04/55• Als Assessoren fungieren in Vertretung der Altonaer: R. Jesaja Jade, auch Jes. Breslau genannt, der Hamb, und Wandsbeker: 14. Juspa b. Daniel. Je 5 Vorsteher von Hamb, und Altona und 3 von Wandsbek ergänzen das Collegium. Zunächst verlangen (Er. RCh Nisan 530) die Altonaer von den Hambürgern, sie sollten zu dem Schoss, den der Senat von 5000 auf 8000 M. erhöht hatte, Kopf für Kopf 2 Thlr. beisteuern, den Rest sollten die Kapitalisten aufbringen. Die Altonaer hätten seit 29 Jahren den Arzt und Barbier am Krankenhaus allein bezahlt, auch für die durchreisenden Armen seit 524 nichts von den Hamburgern erhalten und 6 Waisenkinder ernährt. Die Hamb, kassiren das Aufnahmegeld der ziehenden Juden ein, passirt aber etwas mit ihnen, so schiebt man sie den Altonaern zu. Bei einer Mitgift unter 1000 M. dürfe keine hiesige Partei mit einer vermögenlosen von auswärts ohne Erlaubnis der Dreigemeinden sich verehelichen, denen ja in vielen solchen Fällen dadurch nur neue Lasten aufgebürdet werden. Altona zahlt für die Armen Hamburgs jährlich 700 M, Hamb, für Alt. gar nichts. Hamb, züchte zum Schaden der Ortsarmen eine Hausbettelei gross. Die Hamb, laden zu ihren Festen 2 Vertreter und 2 Küster, die Alt. höchstens einen, oft gar keinen. Die Ethrogim sollen gemeinsam besorgt und je nach den Beiträgen zur gemeinsamen Kasse und der Mitgliederzahl an die Gemeinden verteilt werden. Die Hamburger erwidern: Sie haben seit 514 (1754) keinen Anteil an der Weinabgabe erhalten. 35 M. von je 100 Thlrn. gebühren ihnen, der Rest sollte in die Kasse der Dreigemeinden fliessen. Sie haben bisher mehr als billig zu dem Schoss, zur gemeinsamen Kasse und zu den ״Pletten“ beigetragen. Auch müsse man bedenken, dass man die Kapitalisten in Altona von 1000, in Hamb, schon von 400 M. an rechne und dass in Hamburg in Curant, in Altona in Kronen gezahlt werde. Jeder fremde Lehrer sei verpflichtet, einen Schüler umsonst zu unterrichten. Bisher seien aber von den Vorstehern des Talmud Tora nur Altonaer Armenkinder angenommen worden. Was die Lehrer an Abgaben zahlen, fliesst in die Kasse der Altonaer, während sogar der Küster der Talmud Tora aus der Kasse der Dreigemeinden besoldet wird. Zum Krankenhaus tragen die Hamb. 15 °/0 bei. obwohl die Patienten nicht zu ihrer Gemeinde gehören. Die Altonaer ziehen von den Fremden Abgaben ein, die doch eigentlich in die Kasse der Dreigemeinden gehörten, zumal diese Fremden nur in Altona nächtigen, in Hamb, aber ihren Geschäften nachgehen, usw. usw. Auf die Erwiderung der Altonaer argumentiert nun wieder Hamburg: Das Verlangen, jeder einzelne solle 2 Thlr. Schoss zahlen, verstösst gegen das Prinzip der Hamb. Besteuerung. Denn wie die Portugiesen, die alle 3 Jahr einzeln zu einem neuen Accord vor die Behörde gefordert werden und. wenn sie nicht können, gar nichts zu zahlen brauchen, so seien auch die Armen unter den deutschen Juden von allen Abgaben, wie Grabengeld, Nachtwaehtlichtergeld und Heuerschilling stets befreit gewesen, nach dem Antrag der Altonaer würden nun auch sie besteuert werden ״Schot״ komme von ״schätzen“, es könnten also nur die Kapitalisten herangezogen werden. Was die Einladung de]־ beiden Vorbeter und Küster betrifft, so könne der OR ihnen sagen, wie

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