Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 2 (1904) Heft XIV · p. Seite 75

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
2 (1904) Heft XIV
Date
1904-01-01
Page
Seite 75 (sequence 75)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2642950-2642969-2642971--1343-2644278
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

75 6. Hat zwar der Schutzthaler nur einen geringen und kleinen Nahmen, aber eine grosse consequence u. grossen ambituin ratione futuri, wenigstens in ansehung der unvermeidlichen Vorurtheilen, denn einmahl können wir auswärtigen Leuten, nicht verwehren, wenn Sie ab uno novo ad alia et quidem majora schliessen, Avas dieses aber der Nation auswärtig für einen Credit zu wege bringen werde, erkennet eine Hohe Obrigkeit nach ihrer weisslieit besser als wir es sagen können, und fürs andere hat das Wort Schutzthaler und der Schutz eine solche geheime und genaue relation mit einander, dass wenigstens die so solchen künftig er [=ent]richten würden, glauben dürften, sie hätten entweder mit der Nation und ihren Ausgaben gar nichts zu schalten, oder Avenn Sie ja damit zu schaffen hätten, so würden doch wenigstens ratione quanti sie sich an die Vertheilung der Aelltesten so genau nicht binden wollen, dass Sie nicht darüber dieselbe zur Rede und Antwort zu stellen sich befugt zu sein erachten sollten. Wie weit aber dieses mit der consistence und extraordinairen Ausgaben bestehen könne, solches stellet man Hochobrigkeitlicher Erkänntniss und Ermässigung anheim. 7. Ist wohl zu bemerken, dass die Judenschaft nicht allein mit einer sehr importanten Schulden-Last sev beschweret, besondere dass auch die Verpflegung der Krancken ausserhalb der Stadt ungleichen die Unterhaltung der Armen, sich jährlich auf grosse Summen belaufe; nun haben wir unter uns und mit andern fremden Nationen den Gebrauch gemein, dass wenn jemand von uns wegziehet, oder auch wenn unsere Kinder sich auswärtig verheyrathen dieselbe ihres Abzugs und in der Frembde genommenen Sitzes ungeachtet, so Avohl zu Abtragung der Capitalien, wenn dergleichen aufgekiindiget worden, als auch zum Unterhalt der Armen und Kranken ein billiges beytragen müssen, dergestalt dass wenn Sie sich dessen entlegen sollen, Sie auf unser Aelltesten Ansuchen von dortige Rabiner tlieils durch den Bann, theils durch Verlust ihres Rechtes an unser Commune dazu sofort constringiret werden können, wohingegen diejenigen so diese Zulage gutwillig erlegen nicht nur das Recht an der Commune und bey derselben zu jederzeit wenn Sie es verlangen wieder recipiret zu werden beybehalten, besondern auch diese avantage geniessen, dass wenn Sie gleich in der Frembde sterben. Sie dennoch anhero bey ihren Vätern begraben werden können, welches die Juden bekanntermassen für eine sehr grosse Glückseligkeit achten. Wie denn auch alhier würcklich differente Schutz-Juden wohnen, so an denen ehrten \T011 welchen Sie hieher gekommen, als Franckfurth, Praag, Berlin, Amsterdam und anderen mehren Platzen auf gleyche Weyse contribuiren müssen. Wie nun diese Zulage theils zu unserem nicht geringen soulagement gereichet, theils aber zu Erhaltung des gemeinen Credits der Nation ein gar grosses beytragen, also spricht die Sache von selbsten. dass so bald die receptio bey der wette umb einen Reichtsthl. Schutzgeld ihren Anfang nimmet. und dadurch auf unserer Seyten das Medium eoercendi aufhöret, wir nicht allein ratione exterorum. denen wir und die unserigen ratione contributionis verbunden bleiben, deterioris conditionis worden, besondern dass auch allsobaldt diese Zulage, welche wir von andern haben, aufhören, und dadurch unser Zustand und vornehmlich das Creditwesen, sehr Averde verschlimmret Averden. Denn Avas diejenigen betrifft, so sonsten noch von aussen zu uns herein kommen, und sich mit uns durch Heyraht und sonsten aliiren möchten, so ist nicht zu vermuthen, dass Sie dazu grosse Lust haben möchten, indem Sie an dem Ohrte, wo Sie wohnen, ratione onerum ein gleiches nicht zu geniessen haben, gefolglich sich duplici oneri unterwürfen. Diejenigen aber, so hier Avohnen und bemittelt sein dürften wohl gar appetit bekommen, umb von liier weg zu ziehen, weil Sie dadurch Gelegenheit bekommen, sich einer Schulden-Last zu entziehen, wovon Sie sonst vorhin die emigratio nicht befreyet hätte. Was aber dieses der Nation für eine iucon- A7enience zu Avege bringen, und wie endlich mit der Zeit daraus der ruin der gautzen Nation erfolgen werde, stehet umb so evidenter zu begreifen, je natiir-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.