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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 2 (1904) Heft XIV · p. Seite 55

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
2 (1904) Heft XIV
Date
1904-01-01
Page
Seite 55 (sequence 55)
Language
German
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55 Renners Eltern wandten sieh, über das Ausbleiben ihres!Sohnes beunruhigt, an die Behörde, und diese erliess eine gedruckte Aufforderung, von dem Verbleib des Vermissten Kenntnis zu geben mit Zusicherung der Geheimhaltung des Angebers und einer Belohnung von 50 Mk. Doch meldete sich niemand. Nur verbreitete sich das Gerücht, dass an jenem Tage um 2 Uhr eine alte Frau im Hamburger Lombard auf einige Silberwaren im Werte von 42 Thlrn. Geld geliehen habe. Ein Mädchen, welches gerade zugegen war, wunderte sich, dass eine so ärmlich gekleidete Frau ein so kostbares Pfand zu versetzen hatte, mass dem Vorgang aber sonst keine Bedeutung bei. So vergingen 12 Tage bis zum Sabbat Bereschit. Am Freitag, dem Vorabend dieses Sabbats, liess die Behörde auf Grund jenes Gerüchtes und der sich anschliessenden Recherchen das Haus des Mörders untersuchen. Als dieser sich entlarvt sah, durchschnitt er sich die Kehle, doch blieb er noch 2 Tage am Leben, und während dieser Zeit gelang es, von ihm zu erfahren, dass er den Leichnam im Schornstein an den Füssen aufgehängt habe. Sogleich nach Sabbatausgang kamen einige Mitglieder der Beerdigungsbrüderschaft und legten den Leichnam, wie üblich, auf eine Streu bis zum nächsten Mentag. In der Nacht zum Dienstag wurde er eingesargt. Tags darauf erfolgte in der Sitzung des gesamten Rates die Urteilsverkündung: Sogleich nach der ״Beschreiung“ vor dem Ermordeten sollten die Schinderknechte den Leichnam des Mörders auf die ״Schleppe1‘ legen, mit dem Kopf nach unten auf dem Strassenpflaster, und ihn so über alle Plätze und durch alle Gassen schleifen bis vor das Kriminalgefängnis und von da bis zur Richtstätte vor der Stadt, wo er, aufs Rad geflochten, den Vögeln des Himmels zur Speise dienen sollte. Die Exekution vollzog sich unter gewaltigem Zulauf des Volkes, welches in seiner Erbitterung über den Mörder seine Leiche mit Steinen und Schmutz bewarf, mit Füssen trat, sie anspie und mit Schimpfworten begleitete. Glänzend bewährte sich die Gerechtigkeit des Hamburger Rates, der auch, als man den Ermordeten nach Altona überführte, um ihn dort zu bestatten, den Wagen von Soldaten eskortieren liess. An der Beisetzung beteiligte sich nicht nur die ganze Gemeinde, sondern auch viele Nichtjuden folgten der Leiche unter Weinen und Klagen und spendeten milde Gaben für die Gemeinde. Renners Grab liegt links neben dem des Naftali Hirsch b. Abr. Frankfurt. Zwischen beiden Gräbern ist eine halbe Grabesbreite Raum gelassen dem Ermordeten zu Ehren und für die, weiche an seinem Grabe beten wollen. Die beiden an dem Morde beteiligten Frauen wurden gerädert, ihre Köpfe gepfählt, der Rumpf unter dem Galgen verscharrt. Das Urteil wurde am Mittwoch verkündet und am 23. Tischri vollstreckt. Diesen Vorfall behandeln auch zwei Flugblätter im Besitz des Herrn D1-. J. Heckscher. Das eine (״Fürchterliche, doch wahrhafte Geschichte eines Mordes, welcher vor kurzer Zeit allhier in Hamburg an dem Jüngling eines Juden verübet worden, und bey dessen Auskunft sich der Thäter selbst entleibet und die Kehle abgeschnitten, Anno 1783,“) zeigt in einem rohen Holzschnitt einen Mord. ״Der Vorfall dieser frevelhaften Begebenheit ist geschehen den 13. October dieses Jahres 1783, da der Thäter einige Tage zuvor Gelegenheit gesucht, mit gedachten Juden einen Handel mit etwas wenigen Silberzeug zu versuchen, welches aber nur in geringem Werthe bestanden haben soll; doch war dieses nur blos zu dem Ende geschehen, sich die Gelegenheit zu verschaffen, mehrere Waaren von grösserem Werth zu erhalten und alsdann, statt der Zahlung, den Mord begehen zu können. Er bestellte ihn zu dem Ende am folgenden Morgen um 8 Utir mit goldenen und silbernen Uhren, kostbaren Schnallen, Ringen und anderen schönen Sachen an einen gewissen Ort, wo er ihn erwarten wolle, um mit ihm zu fremden Herrschaften vors Sternthor zu gehn, wovon aber die Erzählung im Publico, in Ansehung aller Nebenumstände, sehr unterschiedlich ist.“ Als der junge Mann nun nicht

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