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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 2 (1904) Heft XIV · p. Seite 54

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
2 (1904) Heft XIV
Date
1904-01-01
Page
Seite 54 (sequence 54)
Language
German
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54 S. 28. (Steltzner) ״Versuch einerzuverlässigen Nachricht.. der Stadt Hamburg‘* berichtet II S. 153 von einem Juden Anton Ephraim, der (am 6. April 1729) des Morgens mit Held aus seinem Hause ausgeht und nicht mehr wiederkommt. — Der ״Ausfuhr! Berichtete.“ meldet: 1784״, den 12. Juli, sind Anna Marie Luders und Anna Catharina Naumann, mit fliegenden Haaren und einer haarnen Decke hinausgebracht, gerädert, beide Köpfe auf Pfähle genagelt und die Körper unterm Galgen begraben. Sie hatten einen Judenknaben von 18 Jahren jämmerlich ermordet und bei den Beinen im Schornstein aufgehangen und eingemauert, mit Hülfe Christian Borchers, welcher sich selbst, ehe die Sache völlig entdeckt wurde, den Hals abschnitt, mit dem Schinderkarren nach dem Galgen gefahren und aufs Rad geflochten wurde.“ Hierüber berichtet ausführlich der Vorsteher der Altonaer Beerdigungsbrüderschaft Josef Bukim in der hdschr. Chronik dieses Vereines. [Eine Abschrift verdanke ich der Freundlichkeit des Herrn Rabb. Duckesz in Altona.J Der 18jährige Kaufmann Isak Renner hatte vor den Sukkotfeiertagen des Jahres 1783 von einem Hamburger ein paar silberne Spangen gekauft. Der Verkäufer hatte ihm einen sehr niedrigen Preis abgefordert, um sein Vertrauen zu gewinnen in der x4.bsicht, ihn mit wertvoller Ware in sein Haus zu locken, zu erschlagen und zu berauben. Er gab vor, es wollten Bekannte von auswärts, vornehme Herrschaften, einengrossen Posten Goldes und Silbers verkaufen, er könne den Handel vermitteln. Renner solle am nächsten Montag (es war der erste Mittelfeiertag des Festes) um 8 Uhr morgens an einem verabredeten Ort sich einfinden. Sie wollten dann jene Herrschaften gemein״ sam auf suchen. Renner stellt sich, ohne seine Eltern zu verständigen, mit einer Menge Gold und Silber pünktlich an Ort und Stelle ein, als ihm auch schon sein Bekannter mit der Mitteilung entgegenkommt, der Diener jener Herrschaften habe ihn verständigt, er solle mit dem Juden nicht vor 10 Uhr vorsprechen. Inzwischen lud er Renner ein, in seiner Wohnung zu warten. Der Diener werde sie abholen. In der Wohnung angelangt, empfahl er seinem ahnungslosen Opfer, seine Waren auf dem Tische auszubreiten. Sie würden dem Diener in die Augen stechen. Während sich nun Renner beim Auspacken seiner Waren über den Tisch beugte, überfiel ihn sein Begleiter und erwürgte mit Hilfe seiner Schwiegertochter und einer alten Dienerin. Hierauf vergruben sie den Ermorderten. Familie und lj2 Rthlr. für eine Wittwe die Wohnungsbefugnis gab, und bald darauf ihnen auch die Constituirung einer Gemeinde und eine ganz ihren Gesetzen gemässe Lebensweise gestattete. Ritter Berend von Hagen, genannt ״ Geist,“[daher vielleicht der Name ״ Geist“ in Grunwald, ״Portugiesengräber“ S. 41[ ״begünstigte die jetzt schon zahlreich angewachsene Judengemeinde, wie und wo er konnte. Unterm 10. Nov. 1637 räumte er mittels einer Urkunde den Wandsb. Juden einen auch von fremden Juden zu benutzenden Begräbnissplatz ein, hinter den langen Wohnungen beim Mühlenbach. Für jede Leiche aus dem Dorfe sollte 2./נ Rthlr., für jede fremde Leiche 1 Rthlr. an die Gutsherrschaft entrichtet werden.“ Die Juden genossen völlige Religionsfreiheit. ״Am 25. Aug. 1671 ward verfügt, dass alle bei Wandsb. Pfandjuden versetzten, leicht verderblichen Pfänder schon nach 2 Jahren verfallen sein sollten . . Es wimmelte im Ort von Juden. . . Jeder Jude, welcher sich dort niederliess und zum ersten Male verheirathete, musste 2 Jahre im Orte wohnen, wodurch die Bevölkerung sich vermehrte. Die Gemeinde hatte 7 Aelteste, welche die inneren Angelegenheiten verwalteten und kleine Streitigkeiten schlichteten.“ Seit 1752 zogen sehr viele nach Hamb. Sie werden durch ein Staatsdecret zur Ordnung und Achtung vor ihren Aeltesten angehalten. 1771 betrug das ״Schutzgeld noch 250 Rthlr., indess wohnten nur 6—7 Familien im Orte, die übrigen Contribuenten, welche sich zur Gemeinde hielten, lebten auswärts.“

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