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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 2 (1904) Heft XIV · p. Seite 56

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
2 (1904) Heft XIV
Date
1904-01-01
Page
Seite 56 (sequence 56)
Language
German
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56 zu Tisch, ja selbst Abends nicht heimkommt, werden die Eltern besorgt. ״Die ausserordentliche Unruhe des Vaters über diesen betroffenen Vorfall bewegte ihn also, noch andern Tages in der Zeitung bekannt zu machen, dass derjenige, welcher seinen Sohn todt oder lebendig nachweisen könnte, eine Belohnung von 50 Mark 1. zu gewarten habe, meldete es auch sofort bey hoher Obrigkeit an, um durch die Aufmerksamkeit hiesiger Gerichtsbedienten weiter forschen zu lassen, mitierweile es denn auch in der ganzen Stadt allgemein bekannt wurde. Inzwischen wurde entdeckt, dass sämmtliche Waare in dem hiesigen Lombard versetzt wäre, und dass eine alte doch unbekannte Frau diese dahin gebracht habe. So wie nun aber insgemein solche Frevelthaten mehrenteils ans Tagelicht kommen, so geschähe es auch mit dieser: das alte Weib wird ausgeforscht, arretirt und befragt, wo und von wem sie diese versetzte Sachen bekommen? Da sie denn sowol die Person als den Wohnort des Mörders bekennet, und sofort die Verfügung gemacht werden konnte, das Mordhaus mit Wache zu belegen, um weiter zu kundschaften, ob es sich alles so verhalte, wie die Aussage der Weibes gewesen. Die Stieftochter, welche sich eigentlich mit auf gedachter Wohnung befunden, wurde vors erste in sichere Verwahrung gebracht, er selbst aber verblieb allda, wo er getroffen ward, unter Aufsicht einer beständigen Wache. Noch konnte nicht aus kundschaftet werden, wo der Jnde geblieben sein musste, ohngeachtet alle Winkel des Hauses visitirt wurden, bis zuletzt die Tochter mannbaren Alters gestand, dass er in einem Schornsteine versteckt sey, worin man selbigen bey den Beinen aufgehangen finden würde, als wodurch erst der offenbare Beweis des Mordes erkannt wurde. Der Mörder hatte aber den Schornstein unten zugemauert, damit der Gestank des todten Körpers oben zum Schornsteine hinaus steigen und sich in der freyen Luft vertheylen müsste. Die Ermordung aber an und vor sich selbst ist auf folgende Weise an ihm verübt worden: das obenbenannte alte Weib hat ihm, als er zuvor seine Kostbarkeiten auf den Tisch ausgekramt hatte, ein warmes Pechpüaster auf den Mund gedrückt, die Stieftochter des Mörders hat ihm die Hände gehalten, und der Kerl selbst hat den 19 jährigen einen Strick um den Hals geworfen und ihn sogleich erwürget. Der Thäter dieses Frevels hat sich bey dem ersten Anblick der Wache damit zu helfen gesucht, dass er sofort ein Messer ergriffen, und sich über die Kehle geschnitten; desfalls man die an ihm ergangenen Fragen auch nicht satisfacirend erwarten konnte, da derselbe, ungeachtet aller angewandten Cur und Pflege, zwey Tage nachher verstorben. Hierauf wurde am folgenden Tage die hieselbst übliche ßeschreyung. oder das sogenannte Strassenrecht, veranstaltet, der Jude nach Gewohnheit jüdischen Gebrauchs beerdigt und folglich öffentlich bekannt, wie und auf welche Weise des armen ermordeten Menschens junges Leben aufgeopfert worden“. Das andere Blatt mit den Bildern eines Galgens, des Hamb. Wappens und des Chronos bietet dieselbe Darstellung in verkürzter Form unter dem Titel: ״Unerhörter Mord auf einem Hamburgischen sogenannten Saale in der A.B.C.Strasse an einem 18 jährigen Juden verübt von einem unmenschlichen christlichen Kerl 1783.“ Vgl. auch Spiess J. H., neue Criminalgeschichten I 153. Von der Ermordnng eines Juden durch eine Christin 1800 berichtet ״Hamb, u. Altona“ III S. 16. 8. 30• St.-Arch. Hs Nr. 5 vol. ld 1 enthält folgendes Protokoll über ein Verhör eines Jacob Levi vor der Hamb. Behörde etwa aus dieser Zeit: 1. ob in Altona auch mehrerley gemeinen so wie in H. ״Non“. 2. ob in Altona besondere Aeltesten von dasigen Juden. ״Non.“ 3. ob Alt. u. H. cassa einerley sey. Affirm. 4. räo [ratioj instituti d. 3 Gemeinen et antiquitas, An forte sepulturarum diversitas ״Putat“. 5. historia von Zauberey in Altona. (S. unten Note zu 'S. 51).

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