Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1904
- Issue
- 2 (1904) Heft XIV
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 49)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 76% known words query
- IRI
…/2642950-2642969-2642971--1317-2644252- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
49 weriger Gesundtheit erhalten wolle, Ew. Edl. Hociigel. Gestr. uns hiemit zu beharlichen Gestr. in Untertahmgkeit befehlende wir verpleiben Hambnrgk am 7. Tagk Januarij anno 1644. Ew. Edl. Grossaehtb. und Hochgl. und Gestr. Untertahnige und Gehorsahme Die Judenschaft von Altena.״ Zu S. 16• An Königl. Denneckische Woliverordnete Herrn Rhätte, Droste und Ambtman zum Pinnenberg etc. Unter dienstlichste Anzeigung und Bitte Sämbtlicher Juden und Schutzverwanten uf Altenahe. Königliche Denneckische Wollverordnete Rhätte. Drost und Ainbtman zum Pinnenberge etc. Hoch-Edler Gestrenger, Edler Vester und Hochgelarter Grossgönstige Hochgeerte gepiettende Herrn Was auf Ew. HochEdl. Gestr. abgelassenes Schreiben an Edl. Hochw. Rath zu Hamburg uns Altonaher und von Königl. May st. zu Dennemarck Norwegen, unserem gnädigsten König und Herrn in specialschutz und Schirm genommene Juden einen freyen auss- und eingang in gemelttr stad zu verstatten, derselbe andworttlich gelangen lassen, haben wir ob der coinunication: wofür nicht weniger als obgedachtes grossgeneigtes mtercediren, unterdienst־ liebsten Dank sagen mit schuldigsten anerbieten: mit nehren verstanden, wau nun unser Etzliclie der Hochgemelter Raht selbstn in Schutz auf- und angenommen, bey 22 Jahre in der Stadt Hamburg ruhig gewöhnet und gutheu Schutzes und Schirms in und allewegs genossen also, das desshalber gegen einen Edl. Hochw. Rhath wir uns Zeit des lebens heyligsten bedancken. und zu allen aufwart- und Vermögenden Dienstleistungen schuldigst demeselben anerpietten, dan auch wehrende Zeit über sich also comportiret und verhalten haben, das so wenig ein Hochweysser Rhath also die gemeine Bürgerschaft und der sonst Jemands uns mit Fuge beschuldigen, weniger zu rechte oder für Berichte belangen könne, als wird hochgemeltera Rhath ohne grund hinterbracht und uns nimmer zu überweisen sein das die schrancken zuiessiger und gebührender Handelung wir überschritten zumahlen wen schon unser tägliches Broed und leibesaufenthalt zu erwerben, wir in der Stadt etwas an Frembde verkaufet, Solches doch von Bürgern undt Einwohnern daselbstn, vorher gekaufet, wie auch denselben ie und allerwege eussersten unsern vermögen nach hertzlicli gern gedienet und aufwertig gewesen, das sonst ein Hochw. Rhath allemahl wenn wir geleit erlanget, uns in die Stadt aus- und eingehen und ehrliche Gewerbe zu verrichten frey lassen wil, wird uns allzuschwer und vmerträglich, in gleich als were uns die Stadt gantz und gar verbotten und g♦*- sperret, fallen, allermassen es eine pur lautere Ohnmüglicheit wenn wir nur auf ein par Tage Geleit haben und doch iedes mal so viell Geld als uns abgefodert, dafür entrichten sollen. Wan denn Hochgeehrte gepietende Herrn, wir theils eine geraumbe Zeit hero allhie uf Altonahe gewöhnet und weyland der Grafen zu Holstein- Schau wenhurg wie nicht weniger dero zu Dennemck. Norwegen. Königl. May st. glorwürdigsten angedenckens, specialschutzes und Schirms genossen, theils und unser Etzliche aber, ob schon dieselben 22 jahr über in Hamburg gesessen, dennoch auch Königl. und Gräflichen Schutzes allhie genossen und ie und allewege gehörendes Schutzgeld dafür gaben und entrichtet, gleichergestaldt die anitzo regierende Königl. Mayst. zu Dennemarck Norwegen unsser gnädigster König und Herr uns sämbtlichen solch protectorium gnädigst confirmiret und denn dieienigen, so zwar in der stad Hamburg gewöhnet und vom Hochw. Rhath dhaselbst Schutz gehabt, doch aber unter Königl. Mayst. Schutz und Verspruch nicht gewesen, sich nicht allhie niedergelassen oder mehr befinden, sondern bereits hin und wieder an andere Örter begaben, zu dehne nicht allein das wenige so wir in Hamburg, sondern auch was wir hie und anderswo 4 XIV. Heft. Jg. 1904. II.