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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 1 (1904) Heft XIII · p. Seite 50

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
1 (1904) Heft XIII
Date
1904-01-01
Page
Seite 50 (sequence 58)
Language
German
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— 50 - Zeit die Schule besuchen. Die Leistungen; der Schule werden gerühmt. , ...T Seit der Franzosenherrschaft wurde von Gemeindewegen für den Unterricht der ärmeren Mädchen gesorgt. Die ״Alte und Neue Klaus“. entstand 1798 durch Vereinigung zweier Institute, von denen das eine 1754, das . andere 1757 begründet worden war. Aus ökonomischen Rücksichten hatte man eine solche Verschmelzung schon 1768 und 1783 angeregt. Mit jeder Klaus war eine Synagoge verbunden. 1767 hatte man an der alten Klaus statt der bisherigen 2, 3 Klausner, 1763 an der neuen neben den derzeitigen 3 noch einen vierten angestellt.! Auch des Nachts musste •in den Klausen ״gelernt“ werden. Die S. D. Wallichs (R. Jechiel’s) Klaus wurde 1798, die Lewin Salomon’sche (Löb Schaul) 1811 errichtet. Ueber das Schicksal der Berend Cohen-Klaus berichtet D. Kaufmann in der Monatsschrift, 40. Jahrg. (1896). Der Verein ״Talmud tora u-gemilluth chasadim“, angeblich 1706 gegründet, unterhielt einen Gelehrten,, welcher täglich eine Stunde die Schrift erläuterte und für ein verstorbenes Mitglied die Gebete verrichten sollte. Die Schas-Chebra war bereits um die Mitte des 19. Jahrh.’s ihrer Auflösung nahe. 1766 wurde von Privatpersonen ein Verein für Waisenpflege (Chebrath megaddele jethomim) gegründet. Die Mitglieder zahlten wöchentlich einen Schilling, hierzu kamen die Büchsen- Sammlungen bei Hochzeiten, Beschneidungen u.s.w. Die Pfleglinge wurden durchs Los bestimmt und blieben bei der Mutter, bezw. bei Verwandten oder Freunden, wofür bis zum 8. Jahre für jedes Kind monatl. 5 Mk. Kour., von da an und weiter 8. Mk.gezahlt wurden. Die (jüd.־deutschen) Statuten bestimmen, dass jeder Knabe bis zum 13., falls er besonders begabt, bis zum 15. Lebensjahr im jüd. Schrifttum unterwiesen werde. Will er sich diesem Studium völlig widmen, so wird er auf Kosten des Vereins auf eine Jeschiba [talm. Hochschule] geschickt Bis er sich dort einigermassen selbständig erhalten kann, erhält er 8 Schill, die Woche. Hat ein Knabe das 10. Jahr erreicht und wünscht Handwerker zu werden, so wird er — bis zum Betrage von 100 Mk. — in die Lehre geschickt. Ein 12jähriger, der Französisch .oder eine andere fremde Sprache erlernen will, wird zunächst probeweise 3 Monate lang darin unterrichtet, zeigt er Talent und Lust, so wird — bis zum Betrage von 10 Rthlrn. — der Unterricht fortgesetzt. Die Kinder lernen hebräisch und deutsch schreiben. — Das Institut geriet allmählich in Verfall und wurde seit der Franzosenzeit von der Gemeindeverwaltung übernommen (vgl. Stat. <L Hamb. Deutsch־Isr. Waisen-Instituts, rev. i. J. 1838). ״Für w e ibliche Waisen soll. im. Zukunft,: wenn das Institut über mehr . Mittel tu gebieten haben wird,: auch; Sorge; getragen werden.“

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