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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 1 (1904) Heft XIII · p. Seite 49

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
1 (1904) Heft XIII
Date
1904-01-01
Page
Seite 49 (sequence 57)
Language
German
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49 ״Hauptbuchführer“. Im Anschluss an die grosse Schulprüfung• werden Prämien verteilt. Ein Schreib- und Rechenlehrer soll für wochentäglich 3 Stdn. angestellt werden. Vor 9 Jahren soll kein Kind schreiben lernen, rechnen erst, wenn es gut schreiben kann. Zu den Kosten trug die Alton. Gemeinde 3600, die Hamb. 1800, die Wandsbeker 600 Mk. Cour bei. Seit 1822 gilt der Grundsatz, dass der erste und in der Regel auch der zweite Lehrer für Realien und deutsche Sprache kein Jude sein darf. In dem Schulplan von 1821 heisst es, nach [L. Dukes’J ,,Uebersicht aller wohlthätigen Anstalten u. Vereine . . . in Hamb.“ 1841, S. 4: ״dass die Stelle eines Lehrers des Deutschen und der Realien nur mit einem der von einem Ehrwürdigen Collegium der Hauptpastoren dahier geprüften Candidati rev. Min. besetzt werden dürfe, wobei nie ein Jude zur Concurrenz zuzulassen sei und zwar aus dem Grunde, weil man dadurch nicht allein für die Gegenwart die beste Ueberzeugung von der Fähigkeit und Sittlichkeit des Subjects geAvinne, sondern auch für die ganze Dauer seines Dienstes die sicherste Bürgschaft für sein moralisches Leben habe.“ 1793 unternahm eine Freimaurerloge eine Umgestaltung des jüdischen Schulwesens. Es bildete sich eine Gesellschaft aus jüdischen und christlichen Wohlthätern, welche eine Schule, in welcher jüdische Kinder den Vorzug haben sollten, ins Leben rief. 1796 forderte man zur Subskription zur ErAveiterung der Anstalt auf (vgl. ״Plan zur ErAveiterung einer Unterrichts-Anstalt, Avelche bereits vor einigen Jahren zur besonderen Verbesserung der jüd. Erziehung gestiftet Avorden“, Hamb. 1796). 1808 löste sich die Schule auf. Sie hatte nie mehr als 25 jüdische Schüler gezählt. 1798 bildete sich ein Verein, ״Mädchen unvermögender Eltern der hiesigen israel. Gemeinde soAvohl in den weiblichen Handarbeiten, als in den wichtigsten Wissenschaften unentgeltlieh unterrichten zu lassen und ihnen die nötigen Bücher frei zu reichen“ (vgl. den Aufruf 1814 i. Bes. d. Ges. f. jüd. Volksk., ״Stat. d. Unterrichts-Anstalt f. arme jüd. Mädchen, neu rev. 1825*־ u. Portugiesengr. 21, avo \ron einer jüd. Mädchenschule von 1744 die Rede ist). Unterrichtet wurde im Stricken, Nähen, Zeichnen mit der Nadel, Stopfen und, für besonders Tüchtige, Schneidern, ferner in Religion, Lesen, Schreiben (deutsch und jüdisch) und Rechnen. Täglich wird mit einer halbstündigen Pause 9 Stunden unterrichtet, ausser dem Sabbat averden nur die Fest- und die 4 Hauptfasttage, die Mitteltage und der Vorabend jedes Festes zu Ferien bestimmt. Alljährlich soll eine öffentliche Prüfung stattfinden, wobei 6 Prämien (silberne Medaillons) zur Verteilung gelangen. Es dürfen nicht mehr als 70 Schülerinnen zu gleicher XIII. Heft. Jg. 1904. I. 4

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