Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 1 (1904) Heft XIII · p. Seite 48

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
1 (1904) Heft XIII
Date
1904-01-01
Page
Seite 48 (sequence 56)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2642950-2642969-2642970--1234-2644168
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

48 sich zu Haus nach der Ursache des Ausbleibens erkundigen. Fehlt ein triftiger Grund, so ist dies einem der Vorsteher zu melden. Körperliche Züchtigung ist nach Möglichkeit zu umgehen. Ist *ein Knabe für die höheren Lehrkurse nicht hinreichend befähigt, so wird er zu 13 Jahren mit Tailith und Thefillin beschenkt und entlassen, er darf jedoch, falls er dazu Fähigkeit besitzt, sich in der Schule im Schönschreiben weiterbilden. Einem guten und braven Schüler kann beim Verlassen der Schule eine Prämie von 100—150 Mk. ausgezahlt werden, nur muss er sich verpflichten, täglich mindestens eine Stunde noch in der Schule dem Talmudunterricht beizuwohnen und pünktlich, soweit es angeht, den Gottesdienst zu besuchen. Ausgezeichneten Schülern, welche Befähigung zum Beruf eines Rabbiners zeigen, wird bis zu 20 Jahren Gelegenheit zur Ausbildung geboten. Alsdann wird ihnen ein Kapital von 500 Mk. Cour, sichergestellt, dessen Zinsen sie bis zur Verheiratung gemessen. Die Lehrer werden mit 3 monatlicher, die Schuldiener mit monatl. Kündigung angestellt. Die Gemeinde bestellt 3 Vorsteher der Talm. th. Jeden Donnerstag wird ein gelehrter Mann in der Gemeinde von ihnen gebeten, sich von den Leistungen der Schüler durch eine Prüfung zu überzeugen. Das Ergebnis wird notiert. Alle 3 Monate findet in Gegenwart aller Schul- Vorsteher und dieser Experten ein allgemeines Examen, auch im Schreiben und Rechnen, statt. An jedem 1. Selichoth-Tage, sowie an dem Sonntag nach R. Ch. Nisan wird in der Altonaer Synagoge in Hamburg grosse Schulprüfung abgehalten, wozu der ORabb. und sämtliche Gemeindebehörden eine Einladung erhalten. Diejenigen, welche freiwillig Schulgeld zahlen wollen, entrichten monatlich je nach Vermögen 1 oder 2 Spezies, event. nach Belieben mehr. Wer nicht Gemeindemitglied ist oder auswärts wohnt, zahlt jährl. 200 Mk. Schulgeld. Die Gemeinde zahlt einen jährl. Zuschuss. Um die Kinder auch an Sabbat- und Festtagen nicht müssig gehen zu lassen, sollen die Lehrer sie im Sommer wenigstens eine Stunde vor dem Minchagebet nach den Sprüchen der Väter oder ähnl. Werken in Moral unterrichten, im Winter hingegen werden nach Sabbatausgang von 2 Lehrern Repetitionen vorgenommen und hiernach den Kindern eine Erfrischung gereicht. Mit der Schule ist auch eine Synagoge verbunden. 15 Schulaufseher sehen genau nach dem Rechten, je 2 in jeder Woche. Sie kommen täglich zum Minchagottesdienst und am Donnerstag zu den Prüfungen, wobei sie notieren, wer die Prüfung bestanden und wer nicht entsprochen hat. Ganz besonders sollen sie auf die Reinlichkeit der Schüler achten und die Eltern unsauberer Kinder streng vermahnen. Die Schulaufseher (Direktoren) wählen aus ihrer Mitte einen ständigen ״Hauptkassierer“ und einen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.