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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 1 (1904) Heft XIII · p. Seite 44

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
1 (1904) Heft XIII
Date
1904-01-01
Page
Seite 44 (sequence 52)
Language
German
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44 Hamburgs deutsche Juden bis zur Auflösung der Dreigemeinden 1811 von Dr. M. Grrunwald. (Fortsetzung.) Moralische Streiflichter. Auf die sittlichen Zustände der Hamburger Juden dieser Zeit scheint ein grelles Licht zu fallen, wenn in verschiedenen Mandaten, so 1734, 1754, 1759 und 1769, die Judenältesten angehalten werden müssen, ״sowohl die Judenmädchen, die in Unehren Kinder zur Welt gebracht, als auch diejenigen Weibsbilder, die offenbar und wohlbekannt Unzucht treiben oder in der Absicht und Beschäftigung sich des Nachts auf den Strassen finden, brevi manu aus der Stadt und deren Gebiet1‘ zu verweisen, oder wenn (״Hamburg und Altona“ 1802 IV S. 147) von den 1802 in Hamb, unehelich geborenen Kindern der 234/17. Teil von jüdischen Müttern stammt, während die Juden nur den 28. Teil der Bevölkerung bilden, oder wenn das Verzeichnis der Gräber vor dem Dammthor im Alton. Gern.-Archiv eine unverhältnismässig grosse Anzahl unehelicher Geburten aufführt und die Gemeindeproklamationen so scharf gegen dieses Unwesen eifern. G. Schönfeldt will in seinen ״Beiträgen zur Geschichte des Pauperismus und der Prostitution in Hamburg, 1897“ den sozialen Tiefstand der jüdischen Bevölkerung verantwortlich machen. Doch muss man hier zunächst zwischen den Gemeindeangehörigen und obdachlosem Volke unterscheiden, welches der Vorstand deshalb durch die strengsten Massregeln wegzuschaffen stets bemüht war. Schon 1708 bestimmt (Dibre) der Chach. Tsebi, dass immer 8 Wochen hintereinander die Altonaer und eine Woche die Hamburger einen Thorwart bestellen. Das Gehalt wird aus der gemeinsamen Kasse bestritten. Vor allem fällt aber das von Jac. Emden so scharf gerügte Verfahren der Vorsteher ins Gewicht, vor jeder Kopulation erst die Erlegung sämtlicher Gemeindeabgaben zu verlangen, wodurch die Eheschliessung naturgemäss erheblich erschwert wurde, wenn auch das Selbsterhaltungsinteresse der Gemeinde eine gewisse Kontrolle der Vermögens Verhältnisse jedes Brautpaares zur Pflicht machte. Das Bestreben, die Armenlast nach Möglichkeit einzudämmen, zeitigte hier ähnliche Früchte, wie das berüchtigte Familiantenwesen der österreichischen Juden. Wir hören (״Ausführl. Bericht über die hingerichteten Missethäter in Hamburg“ etc.) gelegentlich auch (so 1710, 14, 17, 19, 29, 33) von jüdischen Dieben, doch nur ein einziges Mal von

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