Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1904
- Issue
- 1 (1904) Heft XIII
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 51)
- Language
- German
- Belongs to
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43 Und darf auch keine 1)ערמה vorgehen in puncto beten, es sei sowohl mündlich durch den Dienstboten, durch den Diener einer anderen Gemeinde oder durch den Servir, ob schriftlich oder der Gastgeber sich entschuldigt, der oder dieselbe wären ungebeten gekommen. Alle diese Einwendungen werden kein Statt finden, sondern der Gastgeber wird hierfür gehalten und nicht allein von jedem Manne und jeder Frau, Jüngling oder Jungfrau, die sich über die oben angegebene Zahl da befinden, einen Reichsthaler in die Armen-Kasse zahlen muss sondern von demselben aparte zehn ר״ט abfordern wird, dass gegen den Willen der Gemeinde וטו״ב אנשים gehandelt haben. 5. Soll die eingeschlichene Mode: mit dem Ankündigen bei Bräutigam und Braut oder Kindbetterin, welche nicht allein ein Familienvater dem andern in eine unnützliche Kontribution setzt, sondern zu viele Ausschweiferei mit dem Gelde so die Dienstboten dadurch gewinnen, und wiederum zu vielem Unheil Anlass geben wird, so soll dieses ferner nicht gestattet werden, und gänzlich nicht geschehen darf bei einer Strafe von zehn י״״ט für die Armen-Kasse. Wer daher guten Diensten2) hat, wird ihnen den Schaden, so ihnen dadurch verursacht, wieder zu ersetzen wissen. Alle Angestellten in unseren Gemeinden steht frei, ausser der oben angegebenen x4nzahl ihre Kollegen zu invitieren. Vorsteher steht frei zwei Kantoren und zwei Gemeindediener zur Hochzeit zu invitieren. Diese Statuten wurden am 18• Tammus 1. Juli 1782 beschlossen und sollten am Neumondstage des Elul desselben Jahres in Kraft treten. Damit aber niemand sich ,,mit der Uriwissenheit entschuldigen kann“, wurde beschlossen, dieselben ,.in Druck zu bringen“. Man vergleiche die Reglements somptuaires de la Communaute juive de Metz a la fin du XVII siede in: Annuaire de la Societe des Etudes juives. 1. annee (Paris 1881) p. 108 ff. 1} List. -) Dieastboten.