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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 1 (1904) Heft XIII · p. Seite 42

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
1 (1904) Heft XIII
Date
1904-01-01
Page
Seite 42 (sequence 50)
Language
German
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42 einen von der rechten und einen von der linken Seite, und אורחים — und in Hamburg־ den Kantor und Diener der von dem Gastgeber besuchten Synagoge — מלמד מדרשן werden in die Zahl nicht miteingerechnet und derfen aparte gebeten werden. Beträgt die Mitgift fünfhundert ר״ט, haben über die oben angegebene Zahl drei Haushaltung frei mehr zu beten und ferner wie oben. Von sechshundert und darüber bis tausend ר״ט mögen wieder zu den achtzehn Haushaltung drei Haushaltung hinzugefügt werden, zusammen einundzwanzig Haushaltung und ferner wie oben. Von tausend ר״ט und darüber steht frei von jedem tausend Schock das die Mitgift der Braut mehr als tausend ר״ט ist, ein Haushaltung über die oben angegebene Zahl zu beten ולהוסיף כמבוקשו קלויזנר באלטינא ובהמבורג מקהלתינו•. Wenn der Gastgeber’ sagen wird, er will zur Hochzeitsfreude seines Sohnes oder seiner Tochter mehr beten als ihm durch diese Statuten gestattet ist, kann ihm zwar solches gestattet werden, er muss aber bevor der Gemeindediener zu seinem Freudenfeste einladet, dem von der Gemeinde eingesetzten Wächter über die Statuten für jede Haushaltung, die er mehr einladet als ihm erlaubt ist, drei Schock zahlen und alsdann von dem Wächter über die Statuten Quittung erhält für wie viel er entrichtet hat, und auf dem Zettel gezeichnet werden muss. 4. Bei Gastmählern von ברית מילה ובר מצחה und dem Gastmahl das Sachor genannt wird, und beim Hochzeitsmahl will man zwar in puncto Speisen den Gastgeber nicht ein schränken, da ein jeder Familienvater wissen wird und wissen muss לחום על ממונו, dieses aber ist einstimmig geschlossen worden: die seit einigen Jahren eingeschlichene Mode die Tische mit Konfekturen zu zieren, selbe gänzlich abgeschafft werden sollen, und ist unter dem Namen Konfekten alles einbegriffen, ob selbst verfertigt oder vom Konditor, viel weniger sogenannte Aufsätze bei Gastmählern sollen gesehen werden derfen, oder bei ב״מ וזכר, muss der Gastgeber fünf ר״ט zahlen in die Armen-Kasse gegen Quittung, und beim Hochzeitsmahl zehn ר״ט für jeden Aufsatz bevor der Gemeindediener zum Mahle einladet, und bei einer Hochzeit derfen 1)הנאמנים keine 2)חופה stellen, wenn obige Summe nicht entrichtet hat. 2) Die Beglaubigten der Gemeinde. -) Trauhimmel.

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