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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 1 (1904) Heft XIII · p. Seite 40

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
1 (1904) Heft XIII
Date
1904-01-01
Page
Seite 40 (sequence 48)
Language
German
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40 Laxusverbote. V011 Dr. M. Kayserling, Budapest. Luxusverbote gingen im 17. und 18. Jahrhundert an verschiedenen Orten Deutschlands und Frankreichs von den Vorständen der jüdischen Gemeinden aus. Sie wurden nicht selten durch Umstände und Verhältnisse hervorgerufen. Eine Nachahmung der Tagesmode, der allzugrosse, die Verhältnisse weit übersteigende Aufwand bei Festlichkeiten erregten leicht Neid und Eifersucht gegen die Juden und waren nicht ohne Gefahr für die ganze Gemeinde. Die Luxusverbote haben aber auch einen kulturhistorischen Wert; sie gewähren uns einen Einblick in die Sitten und in das Familienleben. Eine Sammlung der verschiedenen Luxusgesetze und Verbote, zuerst von den Königen und Regenten, in späterer Zeit von den Gemeindevorständen erlassen, wäre daher von mannigfachem Interesse. Von diesem Gesichtspunkte aus veröffentlichen wir hier ein Luxusverbot, das von den Vorständen der Gemeinden Altona-Hamburg im Jahre 1782 erlassen wurde. Die Bekanntmachung dieses Verbotes, ein Blatt in Folio, ist in jüdisch-deutscher, mit hebräischen Worten und Sätzen gespickter Mundart verfasst. In dem einleitenden Vorworte heisst es, wörtlich nach dem Original: ״Da vor vielen Jahren bereits die Vorsicht von der Gemeinde 1)וטו״ב אנשים gebraucht worden war, die übrige Verschwendung auf סעודות zu menagieren, erstlich * 2 *)התורה הס על ממון של ישראל zweitens denen die grosse Gastmähler geben, wenn ihnen wirklich die überflüssige Ausgabe nicht beschwerlich fällt, dennoch die viele Unordnung so dabei herrschen, Verdruss verursacht, weilen jeden nicht nach Ordnung aufwarten können, und drittens wann man schon von eben erwähnte Ursachen ausgesetzt zu sein glaubet^ so kann man doch unmöglich sich dem Vorwurf שלא הטיל קנאה 3)בסעודה aussetzen. Um nun diese Vorwürfe dem 4)ב״ב ש״י über- J) Siebzehn Ausschussmitglieder. ‘2) Die Thora ist bedacht auf das Vermögen des Israeliten. :J) Neid durch das Mahl zu erregen. 4) בעלי בתים ב״ב Familienväter, t

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