Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1903
- Issue
- 2 (1903) Heft XII
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 113 (sequence 116)
- Language
- German
- Belongs to
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113 Hamb. Senat nacli Altona zu ziehen sucht, mit einer empfindlichen Geldbusse bestraft. Eyb.’s Anhang hatte nämlich in der Heckscher־ Angelegenheit an den König appelliert. Allein dieser berief R. Herschel huldreichst zurück und verurteilte seine Feinde wegen seiner Verbannung zu 100 TJrn. Strafe. Am 6. Nov. wird auch HeckscheFs Wiederein־ Setzung bestätigt. Am 8. Jan. 53 erscheinen vor dem Altonaer Oberpräsidium die Aeltesten Jac. Meyer. Gottsch. Levi, Marc. Sam. ileekseher und die Beisitzer Jos. Jac. Getting und Hirsch Lazarus und melden in Gegenwart des Aeltesten Dav. Js. Wallach und des Beisitzers Amsel Oppenheimer von der Hamb. Gemeinde, etliche von der sog. Sams. Hartig Popert'schen Partei wollten die Kosten des Prozesses wegen des OR.'s und der Restitution des M. S. Heckscher aus der Gemeindekasse bestreiten. Der Oberpräsident bestimmt, es solle, da das kgl. Reskript nichts über die Kosten besonders verfüge, jede Partei, die Heckschers sowohl wie die Popert’sche, die auf sie entfallenden Kosten aus eigenen Mitteln zahlen. Am 10. Jan. bitten die Aeltesten Eyb., den Bann gegen den Schreiber der Amulette und seinen Umgang aufzuheben. Auf ein Schreiben der Aeltesten an R. Josua Falk vom 5. Seb. (10. Jan.) antwortet dieser aus Worms: Danket Gott, dass der König Ruhe schaffen will und staunet nicht über die Kühnheit Eyb.’s, der die Regierung glauben macht, dass alles auf seiner Seite stehe, während das Gegenteil der Fall ist. Man muss sich wundern, dass so kluge Männer, wie Ihr, dies nicht angezeigt haben. Es ist bekannt, dass Eyb. zu allen Zeiten ״Lügen, unwahrhaftige Worte und Falschheiten** gebraucht hat. Weshalb lässt er denn nicht die Amulette drucken, da doch die 2—25 ketzerischen Schriften, die unter seinem Kamen cursieren. alle veröffentlicht sind. Eyb. soll sich dem Schiedsspruch der grössten GR. unterwerfen, sonst dürft Ihr ihn nicht mehr als OR. gelten lassen. [Nach Grätz 372 wurde d. 7. Febr. in der kgl. Erlass verlesen, welcher die Streitigkeiten fortzusetzen untersagte. Vit onaer Synagoge ein eine Abstimmu ng der (lerne in de fällt für ihn günstig aus. Er vom 13. Kisan .17 ״ April verüber Eyb. vorgenommen, und diese leistet von neuem den Amtseid, j In einer schriftlichen Erklärung pflichtet, sich Eyb., um. wie es in der deutschen Uebersetzung heisst, den Streit. ..so fasst wie bekandt in allen Gemeinden leider ist”, beizulegen, sich dem Spruche der R. Janckel1) zu (1 ross-Glogau und Mordechai zu Polnisch-Lissa ״mit Zuziehung eines Tertio Persona, so dies(1 üeyde ihren eigenen Wohlbefinden nach erwählen werden״, zu unterwerfen. ,,Bei Strafe 5000 Rtlr. Courant, halb dem kgl. Fisco, halb den Armen zum Besten”, ferner bei Strafe des Bannes und des Verlustes seines Amtes erklärt er sich bereit, innerhalb vier Monate jenen Schiedsspruch anzurufen. xYls jedoch der Lissaer OR. starb, weigert(‘ sich Eyb , sein Versprechen zu erfüllen. ״Ja es bemerkten die Herren Praetores sehr deutlich, dass seit einigen Jahren diejenige Juden, welche dem OR. anhingen, r) Löwinsohn, des Alton. OR.’s 1s. Dor. S. 70 Kr. 1229: Jak. Jokel ha-lewi Hurwitz, Vater 8