Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1903
- Issue
- 2 (1903) Heft XII
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 111 (sequence 114)
- Language
- German
- Belongs to
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111 Hand ad acta gegeben bat, und welchen Gottsch. Levi et Consorten unter ihrer Unterschrift nach Copenhagen gesandt haben (20. Sept.)“. Dieser Aufsatz begleitet das Gutachten Baumgartensי(נ der sich übrigens hiernach der Hilfe eines Schülers Eyb.’s bei seiner Arbeit bedient hat. mit folgenden Anmerkungen: 1. Auch er sei der Ansicht, ein OE. dürfe Amulette verteilen, wenn er nämlich der Kabbala kundig sei. 2. Baumg. meint, es dürften nur keine gemeingefährlichen Amulette sein. ״Da aber Eyb. Amulete in Nahmen des Allmächtigen Gottes und des Sabthai Zebi ausstellet und diesen verruchten Menschen einem höchsten Wesen an die Seite setzet, wie solches in der Auflösung besagter derselben Amuleten klar und unwiederspreehlich vor Augen lieget; so hat er sich dadurch verdachte Beschuldigung und Verantwortung von selbst zugezogen und ist seiner Pflicht und besondern Verbindlichkeit uneingedenk auch von dem Lehrbegriffe seiner Glaubensgenossen weit abgewichen“. Nach Baum, müsse der Schreiber der Amulette diese verstehen, wenn er sie selbst erfindet. ״Nun halten wir die Amuletsformulen des OR.’s so lange für neue, von ihm erfundene, bis er uns aus dem gehörigen Altertume auch nur ein einziges Amulet vor zeiget, welches in der Form der seinigen abgefasst ist.“ Will er sich auf eine mündliche Tradition berufen, dann muss doch sein Lehrmeister ihn aufgeklärt haben, sonst könne er ja unbewusst eine ..teuflische Wirkung“ erzielen. ״Und iiberdis, da sich der OE. rühmet, er habe seinesgleichen nicht in der Cabbala, so würde es ihm die grosse Schande sein, wenn er sagen wolte, ich gestehe selbst nicht, was ich geschrieben habe in meinen Amuleten.“ Muss denn aber, so lautet die 3. der Baumg. vorgelegten Prägen, der OE. anderen seine Amulette erklären‘? ״Dass des OE.’s Amulete, welche wir in Händen haben, eine Gotteslästerung in sich fassen, legen wir einem jeden aufs deutlichste vor Augen, der nur etwas weniges von der Ebräischen Sprache verstehet . . . Wir haben bereits, um die verdächtigen Worte der Oberrabbinischen Kameen [Amulete] zu retten, alle Schlüsseln und Regulen der Cabbale angewandet, aber keine hatten erpreissliche Dienste thun wollen. Hieraus ergiebt sich, dass wir die Meinung des OR.’s über seine Kameen gar wohl vormalils zu wissen haben verlangen können . . . Wenn einer krumme Wege geht, kann man ihn nicht auf dem geraden finden ... Von den beiden Worten Schabthai und Zebi kommet der ganze Streit zwischen dem OK. und seine Gegner her.“ Eyb. setze zu diesem und jenem Worte bald einen Buchstaben mehr, bald einen weniger, um sich zu verbergen. Es wäre nicht so weit gekommen, wenn er ״von seinem vermeintlichen Rechte etwas nachgegeben und sich hinlänglich erkläret“ hätte. Am 30. Sept. beginnt ein Lärm in der Wandsbeker Neustädter Synagoge, der am nächsten Tage noch zunimmt. נ) Vom 20. Apr. 1752. Vorher, cl. 16. März, hatte Jos. Fr. Zachariae in Kiel sein Gutachten abgegeben.