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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 110

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 110 (sequence 113)
Language
German
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110 14) Eyb. soll sich wegen jenes Skandals bei Levis Beerdigung nochmals rechtfertigen und zwei unparteiische Rabbiner zu Schiedsrichtern Vorschlägen. Die Antwort Eyb.’s ist, so lautet der Bericht darüber, ״derart, dass er verlieren und Consilium abeundi erhalten wird, zumal seine Zeit in wenigen Monaten abläuft.“ c Am 31. Juli entsteht eine Schlägerei, an welche sich eine weitläufige Verhandlung vor dem Prätor anschliesst. Ein ״Schnurrer“, Wolf Sal. Weismantel, der nebenbei mit Brillen und Bingen hausirt, — er selbst bezeichnet sich als ,,Schulmeister aus Nicolausburg gebürtig, — wurde nach seiner Aussage abends in der grossen Elbstrasse von Wulf Berlin, vulgo Dreyer, — ,,weil er allerhand Schnitzwerk machte“ — überfallen, und ein Dieb und Spitzbube, der dem OB. geflucht, geschölten. Er flüchtete in das Haus des Dav. Marcus, vulgo Täble Strelitz. Dieser war früher Schulmeister in Strelitz gewesen. Nun lebte er seinen Studien und hielt nebenbei eine Schänke. Weismantel wurde dort von Heymann Tobackspinners Sohn Levi, Moorge Haarschneider und etwa 4 anderen beschimpft und geschlagen, 3 Dtzd. Brillen gingen ihm dabei entzwei und 2 Dtzd. Binge verloren. Das Volk wollte das Haus stürmen und ihn an den Haaren herausschleifen. So bat er denn die Tochter des Hauses, die Wache zu holen. Die Mutter war vor Schreck in Ohnmacht gefallen. Der Hausherr selbst war sofort zu den Gemeindedeputierten gelaufen, doch traf er den einen nicht zu Hause an, der andere erklärte, dass in diesem Monat nicht an ihm die Beihe sei. Wulf Berlin erklärt im Verhör, Weisin. habe ihn durch die Aeusserung gereizt: ״Der Embder Babbiner würde nun bald von Amsterdam herüberkommen und würden sie dann den Jon. Eyb. schon unterdrücken.“ Auch habe er Eyb. gemein beschimpft. Weism. führe falsches Geld bei sich, er habe in Kiel, Lüneburg, Celle gestohlen, er sei mit Dieben aus Hannover ausgewiesen und in Eutin ausgepeitscht worden. Für diese Beschuldigungen werden aber keine Beweise erbracht; aus Eutin wird amtlich gemeldet, in 10 Jahren habe dort kein Jude den Staubbesen bekommen. Im Aug. 52 wollte Eyb.’s Anhang den Schlachter Jos. Aliron, weil er nicht für Eyb. war, von der Gevatterschaft bei der Beschneidung seines Brudersohnes gewaltsam ausschliessen; man versuchte in der Synagoge, die heilige Handlung zu stören. Ahron hatte sich jedoch sogleich des Gerichtsdieners versichert. Zur Strafe dafür musste er 30 Tlr. deponieren. Als er bald darauf sein Taschenbuch verlor und Eyb. bat, dies, wie üblich, in der Synagoge ausrufen zu lassen, weigerte sich dieser dessen. Eyb. hatte inzwischen, nachdem (Aug. 52) eine Streitschrift (Sefat ’emet) gegen ihn und andererseits im Sept. die Schutzschrift des getauften Juden Karl Anton [s. Grätz 371] erschienen war, den Beistand christlicher Gelehrten, u. a. besonders den Prof. Baumgarten in Halle, angerufen. Diese sind jedoch ״nach einer Erklärung des Prof. Stiehts in Altona und dessen Application auf den eigentlichen Statum controversiae nicht zu seinem Vortheil, sowie es der ad acta gegebene Aufsatz zeiget, welchen Jos. Sim. Levi . . . daraus genommen und unter der

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