Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1903
- Issue
- 2 (1903) Heft XII
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 104 (sequence 107)
- Language
- German
- Belongs to
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104 1־md Marx Sam. Heckscher, die Beisitzer Amsel Oppenheimer, Jos. 1s. Getting und Wolf Abr. von Halle, die Kassierer Hertz Benedikt Beyfuss, Valentin von der Porten und Hertz Dav. Wallach nebst dem Bedienten Heym. Jos. Fürst. Es hatte nämlich El. Oppenheimer mit etwa 50 anderen gegen Heckscher sich zusammengethan. Nun wird ihnen strikt befohlen, sich in den ״Schulen, an der Börse, in den Coffee- und andern Häusern” sich ruhig zu verhalten. Oppenli.soll die״ VerschwÖrungsurkunde‘־ herausgeben und wird wegen Anstiftung des Komplotts zu 15 Rthlrn. Strafe verurteilt, Heckscher wieder eingesetzt, aber selbst zum Frieden ermahnt. Fürst hat ihm allein zu parieren und alles, was er ,,in puncto und auf Veranlassung des Rabb.’s gethan, schriftlich zu übergeben“. Jos. Sim. Levi soll über den Brief des Frankf. OR.’s, der solches Aufsehen erregt, berichten. Auch ein Erlass der kgl. Regierung' gebietet, alles beim Alten zu lassen. Trotzdem wird Heckscher auf Anstiften seines Hauptgegners Hart. Sams. Popert von der Gemeinde bei 100 Dukaten Strafe gewarnt, das Vorsteheramt, dessen er ״wegen eines Verbrechens“ entsetzt worden sei, ja nicht sich anzumassen. In der That weigert er sich, als ihm am 1. Okt. der Prätor einen von dem OR. an die ältesten eingelaufenen Brief in Gegenwart sämtlicher Vorsteher der Dreigemeinden einhändigen will, denselben in Empfang zu nehmen. Er wird jedoch vom Prätor an seine Pflicht gemahnt. Oppenh. liefert nur eine Kopie jener LTrkunde aus. Die Eyb.-Partei wendet sich am 28. an den Oberpräsidenten. Dadurch rückt die Gefahr einer collisio jurisdictionis zwischen den Hamb, und Altonaer Behörden nahe, und mit Vonvissen des Senates sucht der Syndikus Klefeker ihr zuvorzukommen, indem er persönlich mit dem Alt. Oberpräs. verhandelt. Es gelingt ihm zu Gunsten Heckschers eine Verständigung. Am 12. Okt. schreibt der OR. von Schechwentzi in Polen, Berend Levi, an Löbel Scliaul in Amsterd., auf dem Konvent der poin. Rabbiner in Constantin sei beschlossen worden, sich an Eyb. zu schreiben, er solle wegen des Sabbatianismus Busse thun und Herschel nebst Anhang von dem Bann befreien, sonst werde er selbst wie Neh. Chija Ohajon in den grossen Bann gethan werden. Am 20. Oct. wird Hajm Cohen exkommuniziert, angeblich, weil er keinen Schüler Eyb.’s in Quartier nehmen wollte1). Tags darauf wird der Aelteste Hertz wegen Uebertretung seiner Amtsbefugnisse zu 15 Thlrn. Strafe verurteilt. Trotz des ausdrücklichen Verbotes, diese Strafe aus der Gemeindekasse zu zahlen, thut er es dennoch. Zu einem öffentlichen Skandal kam es am• 12. Dez. auf dem Friedhof in Ottensen gelegentlich der Beisetzung [eines Adjuncten] ״des Hamburger UR.’s“, Is. Levi. Bevor die Leiche in die Gruft gesenkt wurde, erschien ein Diener des OR.’s und überbrachte dessen Befehl, es solle bei Strafe des Bannes und 100 Dukaten jeder einen Stein auf den Sarg werfen. Den! Befehl wurde jedoch nicht Folge geleitet, da nur wenige von dem Eyb.-Komplott zugegen waren und der anwesende Vorsteher Mos. Ahron energisch dagegen Einspruch erhob. Am 27. Dez. 1j Um diese Zeit soll Eyb. einer fremden Magd einen Geist austreiben, sie wird aber ״lügen befundenw.