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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 105

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 105 (sequence 108)
Language
German
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105 entsteht ein Auflauf in der Neust. Synagoge. Die Wache schreitet ein, Sal. Israel wird verhaftet. Für die Absetzung Heckschers, als ,,eines in kgl. Eid- und Pflicht‘4 stehenden“ Vorstehers, noch obendrein wegen einer ״unerwiesenen Beschimpfung Eyb/s“ werden d. 7. Jan. 52 die Aeltesten mit 50 Tirn. bestraft. Aber auch Heckscher wird wegen seiner Korrespondenz zu 20 Tirn. verurteilt. Der Oberpräs. erklärt auf die Beschwerde des Senats, dass Eyb., wie in dem Falle der Beisetzung Is. Levi’s, ,,denen, die nicht seine Anhänger, noch nach dem Tode zusetze,‘‘ am 25. Fehl’., er habe Heckscher die Funktionen eines Vorstehers untersagt, weil dieser sich nicht, wie es sich gehört hätte, mit einer Klage an ihn gewandt hatte. Auch er sei gegen den ,,ränkesüchtigen Rabbi“ und ״Heuchler“ und seine Anhänger eingenommen und habe den letzteren, da sie sich über seinen Kopf hinweg sogleich an den König wenden wollten,, gehörig den Kopf gewaschen. In der That berichtet der Hamb. Agent in Kopenhagen, dass die Gegner Eyb.’s, ״Gottsch. Levi und seine Partei/״ dort ״Terrain gewonnen“ haben. Eyb. hatte der Oberpräsident, zumal auch der Sohn jenes Is. Levi, Meyer Is. Levi, wegen der Störung der Beerdigung seines Vaters bei der Regierung Beschwerde geführt, zur Rechtfertigung aufgefordert. In der ״Erklärung des Jonas Nathan Evligholtz OR. in Altona'״ vom 4. Febr.1) heisst es, dass ,,dieser Vagabund Meyer Is. Levi“, der ,,den Mund meiner Missgönner führe“, Eyb. erst nach seinen Motiven hätte fragen sollen. ,,Insbesondere da es oftmahls Juden giebt, welche ante mortem expres darum bitten, dass man ihnen nach ihrem Tode einige Schmach oder Disrespect anthun möge, als wodurch sie ihrer im Leben begangenen Sünden und deren göttlicher Strafe wegen einige Erleichterung zu erlangen verhoffen können״. Man wolle ihn nur beim Hamb. Senat verleumden. Auf dem ,,Ottenser Kirchhofe“ seien ,.sehr viele Begräbnisse, welche mehrenteils gantz mit Steinen bedecket sind.“ Der Verstorbene war auch nicht UR., sondern ״nur Hühner Schlächter, welcher in den Studien wenig oder gar keine Capacite besessen und hat sich oft vor Zeugen scandalös״ gegen ihn benommen. Und nun beruft sich Eyb. auf ,,viele hundert Rabbiner in Mähren, Ungarn, Pohlen, Littauen, Italien“, die mit dem ,,Bann gedroht denen, die gegen nach etwas Schimpfliches sich merken lassen,“ auch von den Dreigemeinden seien ״solche Publicationen mit Bannflüchen ergangen.“ Er habe nur ״aus Mitleid gegen den Verstorbenen den Bann verheimlicht, ihm auch Leichengefolge gegönnt.“ Diesem Schreiben liegen bei: 1. 1752״ Ein Bann auf dem gewesenen Erabder Rabbiner Nahmens Jacob Hirsch, Nachemie und Moses May und deren Anhänger, welche ein Laster auf dem in der gantze Welt berühmten Herrn OR. Jon. Eibeschitz erdicht und ausgebreitet haben. Publieatum Lublin, welche ein von denen 4 Haubt-Städten der Judenschafft in Pohlen d. d. Rosch Chodes Jiar 5511 oder 27. April 51 OR. Heymann Abrahams, sodan noch von 10 Rechts Gelahrten und Aeltesten L Nach Wagen, hatte sich Emdens Frau mit einer Beschwerdeschrift an den König gewandt. Carl Anton und Dav. Megerlin, von denen der König Gutachten einfordert, verteidigen Eyb., worauf der König die Einstellung der Feindseligkeiten anbefiehlt.

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