Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1903
- Issue
- 2 (1903) Heft XII
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 97 (sequence 100)
- Language
- German
- Belongs to
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97 97 lassen1). Alle, die mittelbar oder unmittelbar ihm die Amulette übermittelt hatten, werden vor den Vorstand gefordert und in strenges Yerhör .genommen, Hirsch Pincus und Levi jun. mit ein bezw. fünfjähriger Ausschliessung* ״von allen jüdischen Ceremonien“ bestraft. Mamules, der sich übrigens am Tage nach jener Confrontation mit Levi jun. mit Eyb.’s Dienstmädchen verlobt hatte, schwört, er wisse nichts über den Verbleib seines Amuletts. Dieses Amulett hatte Herschel einem Altonaer Vorsteher, Jac. Meyer, anvertraut, der damit zu Eyb. ging und ihn um Auskunft bat, ob dies seine Handschrift und wie das Amulett zu deuten sei. Elias Oppenheimer, der gerade zugegen war, erklärte jedoch von vornherein, Eyb. brauche keinem darüber Rede und Antwort zu stehen. Nun wurde Evb. zu einer Vorstandssitzung eingeladen und von Jac. Meyer abermals um jene Auskunft gebeten; doch nimmt sieh, wie vorhin Oppenheimer, diesmal Hartig Samson Popert seiner an. Auf nochmaliges inständiges Ersuchen Jac. Meyers bittet sich Eyb. das Amulett nach Hause aus, um Tags darauf die gewünschte Auskunft erteilen zu können. Meyer erklärt sich dazu bereit, wenn ihm Eyb. eine Kaution von 1000 Thlrn., wie er sie selbst dem R. Herschel hatte stellen müssen, bewillige. Eyb. geht darauf nicht ein, sondern hält bald darauf [26. Schebat 21. Febr.] eine Predigt, in welcher er die Autorschaft des Amuletts bestreitet, sich auf sein Bannedict gegen den Sabbatianismus von 1725 beruft, von dem ein gewisser Abr. Traub in Hamb., der bei ihm in Prag studiert, noch ein gedrucktes Exemplar besitze. Er droht seinen Feinden, seine kabbalistische Kunst gegen sie spielen zu lassen, um so ein Exempel zu statuieren. Nicht er, sondern seine (legner hätten das Maniules’sche Amulett geschrieben. Damit soll er die Menge gegen die ״Temei'm“, die Unreinen, wie er die Gegner angeblich bezeichnet, geradezu fanatisiert haben. Diese Predigt war wohl die Trauerrede auf den Amsterd. OR.. welche der Senat untersagt hatte. Nach dieser Rede wurde Josef Schiesser von 2 Talmudschülern! Bachurim) mit Fäusten und Steinen misshandelt. Am 22. Febr. erlassen Eyb., als ״OR. der ganzen Diaspora, Herrscher Israels“ u.s.w., und sein Anhang eine Proklamation gegen ihre Gegner, ein Vorgehen, zu welchem nur das Aeltesten-Collegium berechtigt gewesen wäre. In einer zweiten Proklamation wird alles Korrespondieren zu Ungunsten des OR.’s strengstens untersagt. Selbst ein Kind, ein Schulknabe solle in dieser Sache als Zeuge gelten. Auch Ilerschel blieb nicht miissig־). Er rechnete auf die Unterstützung der Gegner Eyb.’s im Vorstand. Er leistet nicht Abbitte, sondern wendet sich nach ג) Er reist Ende Iiar 511 (1751) nach Amst. und kehrt Mitte Ab 512 (1752) zurück (Mecj. sef.). צ) Die Gegner behaupten, er und Jos. Sal. Levi hätten sich die Amulette aus Metz eigens kommen lassen. Daselbst habe Eyb. zwei Todfeinde hinterlassen, den Moses May, dem er ״sein Negotium untersagt•‘, und den Nehemias, der sich böse Sachen habe zu Schulden kommen lassen. Der Frankf. Babb. sei auf Eyb. neidisch, er sei zanksüchtig und habe darum sein Amt verloren. Eyb. besitze jedoch gegen einen Feind 500 Freunde. Wäre er Sabbatianer, so hätte er doch während seiner langjährigen Thätigkeit etwas davon merken lassen müssen. 7