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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 92

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 92 (sequence 95)
Language
German
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92 heillose Verwirrung und die Gefahr einer Kollision zwischen Dänemark und Hamburg. Der König fordert. Gutachten von christlichen Gelehrten ein und verordnet eine abermalige Neuwahl des Vorstandes. Eyb. veröffentlicht am 27. Juni seine Verteidigungsschrift ״Lucliot Edut“ und wendet sich mit einer Bittschrift an den König. Am 5. Febr. 56 findet wiederum eine Wahl statt. Am 1. Dez. wird die Kündigung Hamburgs zurückgezogen. Am Chanukkafest veranstalten die Eybeschützianer einen glänzenden Aufzug. Damit ist der Streit in der Hauptsache beigelegt. Wir lassen nun die Akten selbst reden: [CI. VIII Lii. Hf. JSTs. Vol. 8. Streit der Juden untereinander wegen ihres OR/s Jonathan EybescJiütz nebst allen in Copenhagen, Altona und hieselbst verhandelten und dahin gehörigen Actis 1750 bis 1760. Extr. Frotoc. Senatus 20. Febr. 50. Magnif. 7>י Fraes. propon., dass, da äusserhch verlauten wollen, wie die Juden unter sich uneins wären, ob sie für den unlängst in Altona verstorbenen Rabbi einen dortigen oder hiesigen tviederwählen wollten, mit den Aeltesten zu reden, um zu erfahren, ■wohin selbige inelinierend) etc. (Auch Nr. 5, Vol. lc 8.)] Nach der Erledigung des Oberrabbinates durch das Ableben des 11. Ezechiel Katzenellenbogen, eines nach dem Zeugnis der Akten ״in Lehre und Leben unsträflichen Mannes“2), wurden für dieses Amt vorgeschlagen: Löbel Schaul in Amsterdam, später in Glogau, Dav. Frankel in Berlin, Dav. Strauss in Fürth, Jac. Hers ekel, früher in Emden, Sam. Heelmann, damals in Mannheim, später in Metz, Mos. Polack in Mainz und Jonath. Eybeschütz. Die vier ersten wurden dadurch vom Mitbewerb ausgeschlossen, dass auf Betreiben einer Eyb. günstigen Partei aus der Altonaer Gemeinde 9 Männer durch das Los bestimmt wurden, um durch eine Aenderung des Wahlstatuts, statt wie bisher alle im zweiten, die im dritten Geschlecht mit Gemeindemitgliedern verwandten Kandidaten abzulehnen. Aus geheimen Gründen sollte dies nur für den vorliegenden Fall gelten. Eyb. wurde am 14. Mai 50 auf drei Jahre gewählt. Er ״suchte“, heisst es in den Akten, ״sogleich durch seine Predigten und äusserliches Wesen die Gemüter an sich zu ziehen. Insonderheit beschäftigte er sich mit der Austeilung der Anmieten“. Seine Gegner klagten darüber, dass er eine Menge armer Studenten ״als Spione“ mitgebracht und sie den Bemittelten auf 2, 3 bis 6 Monate ins Haus lege, allenfalls diese Einquartierung mit 1 Tlr. wöchentlich ablösen, in Krankheitsfällen sie der Armenkasse zur Last fallen lasse. Später sollen gerade die Eyb.’ianer damit überbürdet worden sein. In einer Species facti bei den Hamb. Akten heisst es von Eyb.: 0 Die umfangreiche, bei Grätz verzeichnete Literatur ergänzt u. a. Hebr. Bibliogr. 1900, S 159. '2) In dem Bestailungsbrief für Ez. K., damals in Keidaun. vom 4. Ijar 473 heisst es: Die Altonaer zahlen ihm ein Gehalt von 500 M. Kourant, die ״privative“ Hamburger 200 M., die Wandsb. 100 M. jährl. von Anfang 474 auf 3 Jahre. Nach dieser Frist ist eine Neuwahl erforderlich. Falls er nicht binnen 1 Jahres die Wahl annehme, sei sie ungültig.

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