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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 91

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 91 (sequence 94)
Language
German
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91 gemeinden ausgewiesen. Einem Vorsteher überlässt er gegen eine Bürgschaft von tausend Thalern jenes Amulett, welches in einer Sitzung Eybeschütz vorgelegt wird. Doch anstatt sich darüber zu erklären, hält dieser bald darauf eine Predigt, in der er unter heftigen Ausfällen gegen seine Gegner versichert, er sei niemals Sabbatianer gewesen. Im März wird alles Korrespondieren über den Gegenstand strengstens verboten, und es bildet sich ein Komplott von schliesslich 150 Mitgliedern zu unbedingtem Schutze des R. Eybeschütz. Eyb, selbst verstösst gegen dieses Verbot, indem er in einem Sendschreiben alle seine Schüler in den östlichen Ländern zu seinem Schutze auf bietet. Im Mai reist Emden nach Amsterdam, und es beginnt eine Schreckensherrschaft der Gegenpartei. Nachdem man von Lublin und anderen Orten aus Emden und seinen Anhang in den Bann gethan, wird Eyb. von den Rabbinern in Lemberg, Nicolsburg, Hannover, Berlin und Fürth exkommuniziert. Die grosse polnische Synode droht ihm mit dem Bannflüche, falls er nicht Busse thue und seine Gegner aus dem Banne befreie. Ein Vorsteher der Altonaer Gemeinde in Hamburg, Marcus Samuel Heckscher, hatte mit seinem Bruder über die Sache korrespondiert und wird daraufhin von anderen Vorstehern widerrechtlich seines Amtes entsetzt. Der Hamburger Senat sowie der Altonaer Oberpräsident nehmen sich seiner an. Im Januar 52 werden die Aeltesten für diese Willkür bestraft und im Februar Eybeschütz vom Oberpräsidium zu einer Rechtfertigung aufgefordert, zu der er 30 Gutachten seiner An-!länger zu seinen Gunsten anführt. Im Juni kehrt Emden aus Amsterdam zurück und Eybeschütz wird vom Oberpräsidium anheimgegeben, binnen 2—3 Wochen auf 14 Anklagepunkte zu antworten. Er soll sich unter anderem erklären: über seine angebliche Verbindung mit dem Schwindler Cliija Chajon, über die Amulette, über jenes Komplott, über das Zirkularschreiben und über seinen Widerstand gegen den Vorschlag des Frankfurter Rabbiners Josua Falk, sich einem Sehiedsgericht von drei Rabbinern zu stellen. Die Antwort Eyb.’s war, so heisst es, derart, dass man seine Kündigung erwarten musste. Nun erschienen von Karl Anton, einem getauften früheren Schüler Eyb.’s, und von anderen christlichen Gelehrten Rechtfertigungen seines Verhaltens. Im November entschied der König, nachdem die Gegner Emdens es verstanden hatten, die Königin für sich zu gewinnen, zu Eybeschützens Gunsten, die Sache solle auf sich beruhen bleiben. 1753 fordert Josua Falk Eyb. wiederum auf, sich einem Sehiedsgericht zu stellen. Der Vorstand schliesst auch am 17. Apr. mit ihm hierüber einen Kompromiss, und die Schiedsrichter werden ernannt. Eyb. lässt jedoch die festgesetzte Frist unbeniitzt ablaufen, weil, wie er erklärt, der eine der Schiedsrichter gestorben und nach seiner Auffassung der Kompromiss damit hinfällig geworden sei. Daraufhin verordnet der Hamb. Senat am 14. Aug., dass die Hamb. Juden sich von Eyb. lossagen sollten. Es kommt zu neuen Skandalen auf dem Friedhof, an der Börse, in den Synagogen. Am 18. März 54 wird einem kgl. Reskript zufolge eine Neuwahl der Vorsteher angeordnet. Unter den Neugewählten dominieren die Eybeschützianer. Es entsteht nun in der Gemeinde eine

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