Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1903
- Issue
- 2 (1903) Heft XII
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 82 (sequence 85)
- Language
- German
- Belongs to
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82 Die Druckerei wenigstens wurde weitergeführt. Emden hatte sich von seiner dritten Mitgift Typen aus Amsterdam besorgt und gab nun sein berühmtes Gebetbuch heraus, welches eine schriftliche Empfehlung des Altonaer Oberrabbiners begleitet. Schon hier zeigt sich Emdens berüchtigte Vorliebe für Abbreviaturen, welche seine Texte, zumal die Eigennamen, nicht selten ganz unleserlich macht. Es ist für ihre Auflösung ein eigener Schlüssel erschienen. Er selbst erklärt diesen Mangel aus dem Umstand, dass er alles allein setzen musste, dass im Besonderen bei der Drucklegung des Gebetbuches die Zensur des Gemeindevorstandes ein Verbot des Buches befürchten liess und er deshalb mit dem zweiten Teil so rasch wie möglich fertig werden wollte. Es kam nun mit dem Jahre 1750, dem Einzug Eybeschützens in Altona, eine böse Zeit für Emden. Sein heftiges Temperament und ein wenig unduldsame Derbheit, die, wo sie Heuchelei oder Irrlehre witterte, rücksichtslos dreinfuhr, hetzte ihn auch dem neuen ORabbiner der Dreigemeinden auf die Fersen, dem er von früher her ein grosses Misstrauen entgegenbrachte. In dem unerquickliehen Kampfe muss er im Frühjahr 1751 Altona verlassen. Er geht nach Amsterdam, kehrt aber im Sommer 52 nach Altona zurück. Der Streit brachte ihn um ein grosses Stück Geld, vor allem um die Sympathien vieler Gemeindemitglieder. Doch rückt er später zu noch höheren Ehren auf, als er sie je besessen. Wir finden ihn im Richterkollegium der Dreigemeinden. Strafen für die an ihm begangene Ungerechtigkeit erblickt er in verschiedenen Unglücksfällen, welche die Gemeinde heimsuchten. 1760 begann ein Sterben der Wöchnerinnen, wie vor Eybeschützens Amtsantritt. Die Vorsteher, welche gegen die Armen die Grausamkeit begangen hatten, dass sie vor der Vollziehung jeder Trauung die Beteiligten zur Zahlung der Gemeindesteuern zwingen wollten, werden in einen Kipper- und Wipperprozess verwickelt. Neujahr 524 (1763) werden die meisten Bankiers bankerott. Emden hatte inzwischen zwei Töchter ohne Mitgift an reiche Polen verheiratet, 1754 auch wieder Häuser gekauft. Soweit die Aufzeichnungen des trefflichen Mannes, welche mit zu dem Besten, pädagogisch Wirksamsten in unserem Schrifttum zählen. Emden’s Werke führt sein Biograph Wagenaar auf. Eine Reise nach dem heiligen Lande wurde geplant, kam aber nicht zur Ausführung. In der letzten Zeit erblindet, starb Emden RCh. Ijar 536 (19. April 1776). Aus seinen Gutachten (Sche’elath Jabets I 197) erfahren wir, dass 1764 in einem bestimmten Fall der Rabbiner der Hamb. Portugiesen, R. Semuel Palaghi, intervenierte, als man einen