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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 68

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 68 (sequence 71)
Language
German
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68 jahrelang dem Ts. Im Schwedenkrieg musste Ts. nach Hamb, fliehen. Durch die Schweden wurden für 800 Thlr. Kascherwein rituell unzulässig, er liess ihn samt den Fässern vernichten. Die. Gemeinde war damals die reichste in Deutschland, selbst ein; Küster war ein Mann von einigen Tausenden. Nach Ts/s Wegzug ging es, nach dem Berichte seines Sohnes Jac. Emden, mit den Gemeinden bergab. Was einen so einflussreichen Mann wie Berend Cohen ihm zum Feinde machte, war, wie dieser selbst später Jao. Emden gesteht, sein ziel- und selbstbewusstes Wesen, welches sich zu keinen Schmeicheleien vor dem Reichtum verstehen mochte. Dass, er zu lange Predigten gehalten, sagt ihm sein Gegner Chajjou (Ha-zad zebi, Amst. 1714) nach. Charakteristisch ist in seinen Responsen I 93 die Frage, ob ein Golem (kabbalistischer Automat), wie z. B. der des R. Elia in Helm (vgl. Dembitzer Ej• 78h, Meg. sefer u. Sche’elath Jabez f. 82 Nr. 93), zum Minjan, der zu gewissen Gebeten erforderlichen Zehnzahl von Betern, gezählt werden dürfe. Er verneint sie. Auf die Anfrage (a. a. O. 6, Kisl. 1699), ob das Mieten des Erub (Vorkehrung, welche das rituell verbotene Tragen von Gegenständen am Sabbat ermöglicht und noch heut in Altona besteht) auch nach dem Tode des Bürgermeisters, mit dem man den Mietsvertrag abgeschlossen, in Kraft bleibt, antwortet der Ch. Ts., diese Miete habe überhaupt keine Geltung, da der Bürgermeister von den Bürgern abhängig sei. Schon er wendet sich (112) dagegen, dass man, statt allein in einer, in allen Synagogen den Erub lege (vgl. Haarbleicher), E1. 1708 (131) wird den Wandsbekern, da 15 Steuerzahler das ganze Budget der Gemeinde zu bestreiten haben, das Recht zugesprochen, jedem, der sein Kind nach auswärts verheiratet, ein Pfand abzufordern, bis er seine Abgaben an die Gemeinde entrichtet hat. Von Mose Süsskind Rothenburg sind auf Kosten der Witwe und Empfehlung Ez. Katzenellenbogens von dem Dajjan Jos, b. Jerem. Fürst (״aus der Familie des R. Jos. Hamei“) Responsen herausgegeben worden, die jedoch für Hamb. Verhältnisse ohne Belang sind. In Hamb, verwaltet nach seinem Tode 3 Jahre lang R. Schelomo das Rabbinat. Ezechiel b. Abr Katzenellenbogen, ein Schüler des Süsskind Rothenburgs, warzuerstRabbinerinSeitova (?), danninRozan, seit 1707 in Keidaun, Birze und ihren Bezirken, seit 1714 in den Dreigemeinden. Er wird (Dibre ha-jam. 344) am 4. Ijar 473 (1713) auf 3 Jahre, von Neujahr 474 (1714) an gerechnet, angestellt. Es darf ihn während dieser Zeit keine der drei Gemeinden absetzen. Ebensowenig darf sein Gehalt geschmälert werden, auch dann nicht, wenn er nach diesem Zeitraum von neuem angestellt werden sollte,

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