Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1903
- Issue
- 2 (1903) Heft XII
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 25 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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25 1792—1796 . . . 5000 für jede neue Niederlassung 1797—1800 . . . 6000 eines Hiesigen nach Klassen 1801—1805 . . . 8000 10,20 u. 40M. Cour., für jeden 1806—1810 . . . 8000 angesessenen Fremden 40 M. Dieser Steuerlast der Gemeinden stehen ausser den Beiträgen ihrer Mitglieder seit 1721 die Einnahmen aus dem Geleitsgeld gegenüber, welches jeder fremde Jude beim Betreten Hamburgs zu zahlen hatte. Der Bat überliess diese Einnahmequelle um so lieber den Gemeinden, als er, abgesehen von den daraus gewonnenen Pachteinkünften, eine Entlastung von unendlichen damit verbundenen politischen Misshelligkeiten erzielte. Während 1711 (22. Juni) ״viele arme abgebrannte Juden44 aus Frankfurta.M. abgewiesen werden, weil sie den Geleitsgulden nicht zahlen können — ״ein Werk, so in gantz Deutschland gebräuchlich״, nur ״dass es mit den Juden, so würklich an den Höfen wären, so genau nicht genommen würde44 —, wird ein Jahr darauf, den 22. Juni 1712, auf Betreiben der Hannoverschen Regierung den Harburger Juden und auf Beschwerden der Dänen hin am 25. Nov. den Copenhagenern das Geleitsgeld erlassen. 1721, den 22. Aug., wird den Juden das Geleitsgeld zunächst auf ein Jahr für 325 M. verpachtet, ״weil es früher viel weniger betragen und viel Mühe und viel Collision mit der Vicinis44 verursachte. Dasselbe hatte betragen: 1716/17 78 M. ״ 18 17/18 ״ 186 18/19 ״ 48 19/20 In einer Proklamation am 1. Scheb. 492 (1732) wird aufgefordert, jeden Zugereisten dem Vorstand zur Erhebung des Geleitsguldens zu melden. Bald werden auch die Juden dieses Zolldienstes überdrüssig. 1733, d. 21. Aug., (Nr. 6f9 Vol. 5 11. 2) erklären die Aeltesten, sie wollten die Pacht für das Geleitsgeld (dieselbe war halbjährlich vereinbart) nicht mehr zahlen. Es solle alles auf dem alten Fusse, wie vor der Verpachtung, bleiben. Es kam hinzu, dass die Behörde seit 1733 zum Ueberfluss von jedem zugezogenen Juden einen Schutzthaler Aufnahmegeld erhob. Ein energischer Protest der Altesten des Inhalts, dass dadurch nicht allein der Bestand der Gemeinde bedroht, sondern auch der auswärtige Credit der Einzelnen geschädigt werde, hat d. 21. Jan. 1734 die Aufhebung dieser Massregel zur Folge. Aus ähnlichen Erwägungen erklärt sich wohl auch die Petition der Aeltesten vom 3. Juli 1734 ״gegen Renuntiation der Verpachtung des Geleitsguldens44 (von 4 Rthlrn.). 1752 d. 29. Febr. beschweren sich die Vorsteher der Elmshorner Gemeinde Jos. Levi und Hensel Meyer: Die Hamb. Juden handeln überall und nehmen uns jeden Verdienst weg, und wir sollen obendrein in