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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 26

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 26 (sequence 29)
Language
German
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26 Hamb. Geleitsgeld zahlen! 1759 d. 22. Sept. protestiert die Regierung in Stade gegen die Abnahme des Geleitsguldens (durch den ״Monatshalter“ Sam. Lipro. Cohen) von Haim Levi aus Bremervörde, der 1757 und 58 Lieferungen für die Truppen übernommen und nur zum Einkauf nach Hamburg gekommen sei. Stade ergreift dagegen Repressalien, indem es den Hamb. Juden 4 Thlr. Geleitsgeld abnimmt. (Gedruckter Erlass vom 20. Oct. 1760 bei den Akten.) 1761 d. 27. März erhalten die Aeltesten die Weisung, von den Juden aus den Herzogtümern Bremen und Verden nur 1 M. Geleitgeld fürs ganze Jahr zu nehmen. 1798 beanstandet der französische Minister die Besteuerung der französischen Juden Sal. Moses und Gumpel Levy mit dem Geleitsgeld. Der Judentumult 1730, und was ihm voraufging. Auch die bürgerliche Stellung der Juden zeigt trotz des ״Reglements der Judenschaft in Hamburg sowohl portugiesischer als hochdeutscher Nation“ von 1710 keine wesentliche Besserung. Besonders werden sie in der Ausübung ihrer religiösen Handlungen belästigt. Spionage und Denunziantentum blühten. 1698 d. 26. Febr. zeigen verschiedene ״Studenten“ an, dass sie am Freitag Abend in der Wallstrasse, dem Schelen- und Kattundruckergang, der Elbstrasse, Peterstrasse und auf dem Ellernsteinweg Juden bei Gottesdiensten belauscht haben. Am 21. Sept. 1703 wird zwar auf Anregung des Kurfürsten von Mainz ״durch die Haus-Diener nochmahls in allen Kirchspielen bey den Druckern“, deren Namen und Wohnung wir bei dieser Gelegenheit erfahren, nach Eisenmengers ״Entdecktes Judenthum“ ״Nachfrage gehalten“. Trotzdem wiederholt noch d. 30. Nov. 1730, auf Eisenmenger gestützt, der vereidigte Uebersetzer des Hebräischen, Leiding, die Erklärung Edzards vom 16. Apr. 1707, dass dem Judeneid Christen gegenüber nicht zu trauen sei. Leiding ist sich der Haltlosigkeit und Tragweite seines Gutachtens wohl bewusst, wenn er bittet, seine Aeusserung keinen Juden wissen zu lassen1). In der That wiederholt diese Meinung Joh. Georg Estor in seinem Machwerk ״Misslichkeit der Judeneide“, 2. Aufl. Hamburg 1760 2). Das Verhalten Leidings ist um so befremdlicher, als er 0 Leiding schreibt 1734 (Hamb. St.-Arch.): ״Vor 40 Jahren hätte ich dergleichen (Uebers. aus d. Hebr.) für mein grösstes Glück gerechnet, jetzt mangeln Zeit, Kräfte, Augen.“ 2) Auf die Anfrage des Stralsunder Magistrats 1782 d. 29. Oct., ob man, statt auf eine Torarolle, auf eine gedruckte hebräische Bibel die Juden schwören lassen könne, erwidert der Senat, er gebrauche hierzu eine, von einem Juden Manasse ben Israel 1695 gedruckte, welche für 8 Thlr. zu haben sei. Das Bibel-Exemplar, welches bei Vereidigung von Juden noch bis in die neueste Zeit gebraucht wurde, bewahrt die ״Sammlung Hamb. Altertümer“.

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