Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1903
- Issue
- 2 (1903) Heft XII
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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— 24 — Joseph) die Erklärung abgegeben, sie könnten die 10000 Mk. Abgabe nicht auf bringen. Da man hierauf keine Rücksicht nimmt, wird am 15. Febr. im Einzelnen ausgeführt: Die Altonaer Gemeinde, die grösste von allen, trage allein eine Schuld von über 100000 Mk., ebenso traurig sei die Lage der anderen. Die grossen Kapitalien seien zertreut oder aus der Stadt gezogen, so das von Seligmail Berend Salomon, Marcus Elias Cohen, Abr. Moses Levi, Elias Salomon, Simon Levi del Banco und über 30 anderen. Es wird eine Deputation eingesetzt, welche den Sachverhalt untersuchen soll, und man einigt sich auf 7000 Mk., aber ausserdem solle der Weddeherr (das Fremdenmeldeamt) für jeden neugegründeten Hausstand und jede neue Niederlassung die üblichen 20 Mk. pro Person einfordern. Die Aeltesten wenden dagegen ein, die ״Heiratspaare hätten ohnehin an die Wedde 2 Spez. Dukaten, 2 Spez. Rthlr. und 3 Mk. Courant zu geben, sie hätten für Musikanten und den Weddesehreiber noch besondere Gebühren zu erlegen“ (s. Portug.). Die Deputation schlägt dem Senat am 26. März vor, die Abgabe auf 8000 Mk. festzusetzen, da im letzten Jahre 46 Hochzeiten 1840 Mk. Abgaben eingebracht hätten. Am 1. Mai werden dann die 8000 Mk. vereinbart und für Hochzeitsgebühren 3 Klassen eingeführt: die Reichen zahlen 40, die Mittleren 20, die Armen 10 Mk. 1774 (s unten) wird zwischen Hamb., vertr. durch Chajim Cohen, und Altona, vertr. durch Jechiel Worms, folgende Verabredung getroffen: Sie haben im Ganzen, nachdem der Senat das ״Schoss“ um 3000 M. Beo erhöht hat, 8000 M. zu zahlen. Sie sind zusammen 900 Personen, jede zahle 2 T11\, die übrigen 2600 M. sollen die Vermögenden nach Verhältnis ihres Besitzes ergänzen. Wenn jemand nicht bei Lebzeiten sich eine Grabstätte gekauft hat, sollen die Erben dafür 10 Tlr. zahlen; so geschah es beim Tode der Frau des R. Elieser Rofe. Seit 29 Jahren zahlt die Gemeinde dem Gemeindearzt1) 50 Tlr. für die Altonaer Armen und 50 für die Insassen des Gemeindekrankenhauses. Der Barbier erhält 10 M. Cour. Von der Weintaxe hat die Hamb. Gern, bisher 35% erhalten. Wer unter 1000 M. versteuert, darf keine Arme aus der Fremde heiraten, sondern nur, mit Erlaubnis des Vor- Standes, in Altona selbst. Vom Graben- und Nachtwachtlichtergeld sind die Armen in Hamburg befreit. Von 1777 an zahlen die Juden (Haarbleicher 19): 1777—1786 . . . 4500 für jedes Bankfolium Beo 1787—179 L . . . 4200 M. 1.50. x) R. Gerson; sein Sohn (?) Hirsch Gerson Dr. med., Alton.־Gern., heiratet (1. Klasse) Rebecca f. Heym Amsel Oppenheimer 1787 19./22. Nov., seine Tochter Mariane (2. Klasse) Dr. med. Meyer Abraham 1790 11. Juni (Traunngsprot. St.-Arch.)