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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 18

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 18 (sequence 21)
Language
German
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18 Die wirtschaftliche Lage dieser Gemeinde beleuchtet eine gleich־* zeitige Eingabe an den Rat. Am 4. Juli erklären Heymann Magnus und Bereut Salomon, ״die Alten und Vorsteher“, in einem Gesuch ״wegen Regulierung der Kontribution mit den Frembden“, sie könnten bei ihrem ״beharrlichen Unvermögen“ die hohe Summe von 30000 Rthlrn. (einmalige Abgabe) nicht zahlen, sie bitten, ihnen diese Last zu erleichtern. Einige möchen aber auch, dass man diese Summe zahle, wenn nur der mit dem Senat geschlossene Akkord noch einige Jahre weiter liefe und dies in die obigen revidierten Artikel aufgenommen würde. Auch wollten sie ״über die ordinäre jährliche Kontribution der 1500 Rthlr.“, gleich den Portugiesen, ein jeder je nach seinem Vermögen, eine freiwillige Steuer entrichten. Die Steuererhebung und im Weigerungsfälle die Exekution wollen sie selbst unter sich besorgen. Ihre Toten müssten sie am Tage des Ablebens bestatten, sie bitten also, die Erlaubnis, dies auch am Sonntag in aller Stille ohne Gefolge thun zu dürfen, in die revidierten Artikel aufzunehmen. Es wagt sich sogar der Hinweis darauf hervor, dass kein Gemeinwesen seinen Unterthanen auf der einen Seite alle Lasten auferlegen und auf der anderen ihnen alle Mittel, sie aufzubringen, benehmen dürfe. Sie glauben, nicht zu viel zu begehren, da sie auch alsdann ״nichts mehr als freye Handel und Wandel gemessen, so zu Venedig, Ambsteldam, London und Frankfurt die Juden noch wohl in grosserer Zugelassenheit haben“. Es wird ihnen der Kontrakt unter obigen Bedingungen bis 1700 bewilligt. 1700 werden mit den Juden auf 5 Jahre eine Abgabe von 6000 Mk., statt wie bisher 1500 Rthlr״ jährlich, und für jedes zuwandernde Ehepaar 40 Mk. (״nebst anderen oneribus“) vereinbart. Hatten schon früher einmal (1654 d. 18. Dez.) die Hamburger Goldschmiede auf die Angabe eines getauften Juden hin, er habe bei seinen früheren Glaubensgenossen das Goldschmieden gelernt (H* Nr. 5 vol. lb), beim Senat über jüdische Konkurrenz Beschwerde geführt, so wird nun am 30. Sept. 1701 den ״Vorstehern der jüdischen Nation“ in Gegenwart der ״Goldschmiede־Alten“ geboten, sich ״des Hausierens, Aufkaufung des alten Silbers und anderer Schachereyen“ zu enthalten. Sie erklären hingegen, ״Alt-Silber bekämen sie nicht“, ״Böhnhasen gebrauchten sie nicht“, sollte derartiges vorkommen, wollten sie Wandel schaffen. Niemand hausiere, es seien denn fremde Betteljuden und die würden sie auf ihre Kosten aus der Stadt schaffen lassen. Auf ein Verbrechen, an einem Juden begangen, deutet einearch. Notiz hin, welche besagt: Am 20. Jan. 1702 bitten die ״Alten der Hochdeutschen Juden“, ״wegen der beyden Läuffer, so wegen eines hinausgeführten Juden gestraffet“, ״da zu Altona gegen sie etwas intentiret und Ungelegenheit causiret werde, man sich mit der in-

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