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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 17

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 17 (sequence 20)
Language
German
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17 Nun war bereits drei Jahre vorher aut ebenso rätselhafte Weise ein Mitglied der Altonaer Gemeinde verschwunden, Abraham Metz, der in erster Ehe mit einer Tochter Elijah Ballin’s, des Verwandten der Glücket, verheiratet gewesen war. Man hatte der armen Witwe damals nachgesagt, sie habe durch Unverträglichkeit den Mann zu einem Schritte der Verzweiflung getrieben. Doch jetzt erinnerte man sich, dass Abr. Metz, wie andere jüdische Geldwechsler, in dem Wirtshaus ״Schiffergesellschaft44, in dem die vornehmsten Herrschaften verkehrten und in silbernen Gefässen serviert wurde, ein- und ausgegangen, auch mit dem Sohne des Inhabers, eben jenem Mörder, gut bekannt gewesen sei. Der Präsident brachte ihn auch zum Geständnis, er habe jenen Juden ebenfalls ermordet. Man fand den Leichnam nach seinen Angaben in jenem bisher so angesehenen Gasthaus. Das bewirkte, wie noch mehr die nicht lange darauf erfolgende Hinrichtung des Doppelmörders, eine Aufregung, wie sie, meint Glückei, Hamburg seit 100 Jahren nicht erlebt. — Ein ״Ausführlicher Bericht über die hingerichteten Missethäter in Hamburg44 etc.1) meldet: 1687״ den 14. Sept. ward der Judenmörder Diederich Meincke, nachdem er allhier zu Hamburg Einen vor vier Jahren und Einen vor etlichen Wochen ermordet, und nach geschehener That nach Altona retirirte, von oben herunter gerädert und hernach auf ein mit Eisen stark verwahrtes Kad gelegt.44 Ein Dekret des Senats vom 16. Sept. 1687 (St.־Arch.) warnt energisch die ״unbändigen Leute44, welche ״wegen der dieser Tage in Altona über den bekannten Judenmörder ergangenen Exekution den hiesigen Juden allerlei Unlust zu erregen sich gelüsten lassen44. Ein Jahrzehnt darauf, am 28. Mai 1697, wird das bürgerrechtliehe Verhältnis der eigentlichen Hamburger Gemeinde geregelt. Wir erfahren aus den ״revidierten Articulis44, dass sie jeder für sich eine Jahresabgabe (Schoss) zu zahlen hatten. Sie durften keine Häuser auf ihren Namen eintragen lassen und ohne Vorwissen der Obrigkeit keine Ehescheidungen vornehmen. Doch wird ihnen die Abhaltung ihres Gottesdienstes gestattet. Die Hamburger Judenschaft umfasste damals bereits drei grosse Gemeinden, die eigentliche Hamburger, die Altonaer und Wandsbeker, und besass eine grosse Anzahl von Betstätten. Diese Privilegien werden den ״hochdeutschen Juden, so in dieser Stadt Schutz aufgenommen44 erteilt. Noch in demselben Jahre verhandeln diese auch bereits als die ״hochdeutsche Judengemeinde in Hamburg44 mit der dänischen Krone über eine Erweiterung des Ottenser Friedhofs. 1j Dort wird auch von dem Mörder eines Portugiesen (eines Juden?) 1594 berichtet. 2

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